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Verkehr: Umweltzone: Die Gelbphase geht zu Ende

Ab 2010 sind grüne Plaketten in der City Pflicht. Die Nachrüstung von Dieselfiltern wird gefördert.

Genau drei Monate noch, dann gilt in der Innenstadt ein Rauchverbot für Autos: Zum Jahresbeginn 2010 wird die Umweltzone verschärft und deshalb ein Teil der Fahrzeugflotte aus dem Gebiet innerhalb des S-Bahn-Rings ausgesperrt: Autos ohne Umweltplaketten oder mit einer roten dürfen gar nicht mehr in die Innenstadt fahren, solche mit gelben nur in Sonderfällen. Nur grüne Plaketten bedeuten unbefristet freie Fahrt. Am Mittwoch hat Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) die neue Regelung vorgestellt.

Wichtigste Nachricht für alle „Gelben“: Sie sollten versuchen, „grün“ zu werden – indem sie möglichst schnell einen Rußpartikelfilter nachrüsten lassen. Noch bis Jahresende wird der Einbau vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit 330 Euro gefördert. Der ADAC rät zur Eile, weil der Bafa-Topf nur für 200 000 Antragsteller reicht. Nach Auskunft von Bernd Lehming, Referatsleiter Immissionsschutz bei der Umweltverwaltung, sind bis auf wenige Exoten – zumeist Geländewagen – praktisch alle betroffenen Pkw nachrüstbar. Bei den gut 28 000 „gelben“ Berliner Lieferwagen und Lkw liege die Quote immerhin bei 90 Prozent; insgesamt sollen bis zu 85 000 von 119 000 Betroffenen Chancen auf eine grüne Plakette haben. Das haben Recherchen von Verwaltung, Tüv und Dekra ergeben.

Die beim ersten Anlauf als zu teuer und bürokratisch monierten Ausnahmeregeln wurden überarbeitet. Wer 2010 noch immer „gelb“ fährt, muss eine Bescheinigung haben, die sein Modell als nicht nachrüstbar ausweist. Das Dokument gibt es für 50 bis 75 Euro bei den Prüfstellen von Tüv & Co. Wenn der bestellte Filter nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird eine Auftragsbestätigung der Werkstatt akzeptiert; die Kfz-Innung hat ein entsprechendes Formular vorbereitet. Weitere Sonderfälle sind Leasing-Autos, im Ausland zugelassene „Gelbe“ sowie Reisebusse, weil es für die bislang kaum Nachrüstfilter gibt.

Die Einzelausnahmen vom Bezirksamt gibt es weiter – aber mit neuen Kriterien. Dazu zählen nachgewiesene nächtliche Arbeitszeiten, eine schwere Gehbehinderung oder die bereits bezahlte Nachrüstung von „rot“ auf „gelb“ plus wirtschaftliche Härte, die einen Ersatzkauf verbietet. Für Firmen gibt es Quotenregelungen und befristete Ausnahmen, wenn das Budget nachweislich keinen Neukauf hergibt. Hinzu kommen Sonderregelungen für Spezialfälle wie „London-Taxis“. Die bundesweit geregelten Ausnahmen etwa für Einsatzfahrzeuge, Schwerbehinderte, Oldtimer und Motorräder gelten weiter.

Betroffen sind nur Dieselfahrzeuge, weil Benziner mit geregeltem Katalysator stets „grün“ sind. Aus Sicht von Lompscher trifft die Verschärfung die Richtigen, weil die wesentlichen Luftgifte in der City, nämlich Ruß (Feinstaub) und Stickoxide, typische Dieselabgase sind. Während allerdings Feinstaub aus ganz verschiedenen Quellen stammt, ist die Sache bei Stickoxiden klarer: Bis zu 80 Prozent an Straßen stammt nach Auskunft von Lompscher aus Autoabgas. Der ab 2010 verbindliche EU-Grenzwert von 40 Mikrokramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel sei 2008 an allen Messstellen überschritten worden. Stickoxide können chronische Bronchitis und Asthma auslösen. Dieselruß gilt als krebserregend.

Weitere Informationen online:

www.berlin.de/umweltzone

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