zum Hauptinhalt

Fährvorschrift: Verkehrsregeln auf dem Wasser

DIE VERORDNUNG Wasser hat keine Balken, aber viele Regeln. Wer Vorfahrt hat und wer ausweichen muss, ist in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vorgeschrieben.

DIE VERORDNUNG
Wasser hat keine Balken, aber viele Regeln. Wer Vorfahrt hat und wer ausweichen muss, ist in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vorgeschrieben. So müssen Sportboote generell der Berufsschifffahrt ausweichen. Segler wiederum haben Vorfahrt vor motorisierten Sportbooten. Falls diese Regeln bei einem Notfall wie auf dem Wannsee nicht eingehalten werden können, gilt ein „genereller Grundsatz“ der Wasserstraßenverordnung. Danach hat der „Schiffsführer alle Maßnahmen zu treffen, die die Gefährdung von Menschenleben und die Beschädigung von Fahrzeugen . . . vermeiden.“ Und das Gleiche besagen die Internationalen Kollisionsverhütungsregeln für die Schifffahrt. Hier heißt es im Abschnitt „Manöver des letzten Augenblicks“: „Ist ein Ausweichpflichtiger manövrierunfähig, so muss der Kurshalter ein eigenes Ausweichmanöver einleiten.“

DIE FÄHRVORSCHRIFT

Für Fähren gibt es noch eine besondere Vorschrift. Sie dürfen eine Wasserstraße nur überqueren, nachdem sie sich vergewissert haben, dass der übrige Verkehr eine gefahrlose Überfahrt zulässt. Auf dem breiten Wannsee trifft dies aber nur auf die erste einsehbare Strecke zu.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false