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Berlin: Vermögen des Reiches bleibt beim Bund Bundestag weist Berlin ab Land will dagegen klagen

Der Bundestag hat die Forderung Berlins abgelehnt, das frühere Reichsvermögen im Westen der Stadt zurückzubekommen. Es geht um 700 Hektar Grundstücke mit einem Verkehrswert von 500 Millionen Euro.

Der Bundestag hat die Forderung Berlins abgelehnt, das frühere Reichsvermögen im Westen der Stadt zurückzubekommen. Es geht um 700 Hektar Grundstücke mit einem Verkehrswert von 500 Millionen Euro. Dazu gehören große Teile der Flughäfen Tegel und Tempelhof. Diese Liegenschaften gehörten ehemals der Stadt Berlin oder dem Land Preußen und wurden spätestens 1918 dem Deutschen Reich zur militärischen Nutzung übertragen. Der Senat will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um seine Ansprüche doch noch durchzusetzen.

Überall in Deutschland hatte das Reich Grundstücke für Exerzierplätze, Kasernen oder für Soldatenfriedhöfe übernommen. Nach 1961 konnten die alten Länder die Rückübertragung beantragen. Grundlage war das Reichsvermögensgesetz. Für die neuen Länder wurden diese Vermögensansprüche 1990 im Einigungsvertrag geregelt. Nur Berlin (West) fiel durch das Raster. Es gab Vorbehalte der Alliierten gegen die Übernahme des Reichsvermögensgesetzes in den Westteil der Stadt. Und der Bund konnte aus nahe liegenden Gründen nicht entscheiden, ob er die Grundstücke in der geteilten Hauptstadt jemals brauchen würde. Das Reichsvermögen wurde aber nur dann an Länder und Gemeinden rückübertragen, wenn „es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt“. Nach 1990 fielen dann die alliierten Vorbehalte weg und der Bund konnte überlegen, welche Liegenschaften aus dem Reichsvermögen für Hauptstadtzwecke benötigt werden. Aber erst 2003 versuchte der Senat mit einer Bundesratsinitiative, seine Ansprüche durchzusetzen. Der Rechts und der Haushaltsausschuss des Bundestages lehnten die Forderungen aus juristischen Gründen ab. Der Anspruch sei verjährt. Außerdem dürfe Berlin nicht besser behandelt werden als die anderen Bundesländer, „die alle nach 1962 frei gewordenen Grundstücke gegen Entgelt erwerben mussten“. za

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