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Menschen stehen im Berliner Ankunftszentrum für Flüchtlinge aus der Ukraine am ehemaligen Flughafen Tegel vor einem Zelt Schlange.

© dpa/Christoph Soeder

Versorgung von Kriegsverletzten: Berliner Senat kündigt Verbesserungen für ukrainische Soldaten an

Lange Verfahren, undurchsichtige Zuständigkeiten: Die medizinische Versorgung ukrainischer Kriegsverletzter in Berlin ist prekär. Der Senat will nun gegensteuern.

Der Senat hat angekündigt, die oft schwierige Versorgungssituation ukrainischer Soldaten in Berlin in Zukunft sicherzustellen. Gleichzeitig appelliert er an den Bund, eine einheitliche Lösung zu für die Patientinnen und Patienten zu finden, die aus der Ukraine für ihre Behandlung nach Deutschland geflogen werden.

Anfang Mai hatte sich der Bürgermeister der ukrainischen Hauptstadt Kiew, Vitali Klitschko, mit einem Brief an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) gewandt und auf Probleme bei der Versorgung von Kriegsverletzten hingewiesen. Er wünsche sich „eine pragmatische und sichere Klärung der Finanzierung durch Berlin und Deutschland“, schrieb Klitschko.

Gerade bei der medizinischen Nachversorgung, wie zum Beispiel die Unterbringung der Soldaten in Pflegeeinrichtungen und bei der Gewährung von Rehabilitationsleistungen, ist diese bisher nicht sichergestellt. Ein ukrainischer Soldat verbrachte nach Tagesspiegel-Informationen im Anschluss an seine Operationen weitere neun Monate in der Charité, ohne behandelt zu werden, weil sich keine Pflegeeinrichtung für ihn fand beziehungsweise die Finanzierung nicht geklärt war. Anschließend kam er ins Ankunftszentrum Tegel – eine Zeltstadt, die nicht auf Pflegefälle ausgerichtet ist. Hier musste der Soldat weitere drei Monate bleiben.

Da die Soldatinnen und Soldaten einen Wehrsold erhalten, ist eine Leistungsgewährung sozialrechtlich nicht möglich.

Senatssprecherin Christine Richter

„Die Bereitstellung einer kostenlosen medizinischen Versorgung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten ist gewissermaßen ein systemisches Problem, das nicht nur Berlin, sondern alle Bundesländer betrifft“, sagte Senatssprecherin Christine Richter dem Tagesspiegel. „Hintergrund ist, dass das Sozialrecht zwingend eine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht, um Sozialleistungen zu erhalten und kostenfrei in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden. Da die Soldatinnen und Soldaten einen Wehrsold erhalten, ist eine Leistungsgewährung sozialrechtlich nicht möglich.“

Da der Bund hier noch nicht aktiv geworden sei, arbeite das Land Berlin derzeit „an einer möglichen Überbrückungslösung, um bis zu einer Lösung auf Bundesebene die kostenfreie medizinische Versorgung ermöglichen zu können“, sagte Richter. Konkretere Angaben machte die Senatssprecherin nicht.

Ehrenamtliche kritisieren „komplexe Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen“

Auch eine Gruppe von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern machte zuletzt in einem offenen Brief an Kai Wegner auf weitreichende Probleme bei der Versorgung aufmerksam. „Die komplexen Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen in den Berliner Sozialbehörden stellen die schwerverletzten Menschen vor viele große Hürden“, heißt es darin. „Ihre Weiterbehandlung, Genesung, Unterbringung und Versorgung sind nur mithilfe der tatkräftigen Unterstützung von einer kleinen Gruppe Ehrenamtlicher in Berlin möglich.“

Die Gruppe fordert unter anderem die Einrichtung einer zentralen Behördenstelle, die sich um alle Anträge für Kriegsverletzte kümmert, eine bessere psychotherapeutische und psychologische Unterstützung für Kriegsverletzte sowie die Einrichtung einer Transferunterkunft, in der die Soldaten nach ihrer Krankenhausentlastung versorgt werden, bis sich ein Platz in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung findet.

Senatssprecherin Christine Richter erklärte, dass im Rahmen der Überbrückungslösung auch die beschriebenen Herausforderungen der Ehrenamtlichen adressiert werden sollen.

Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung wurden seit Kriegsbeginn bis Mitte Juni 2023 45 ukrainische Patientinnen und Patienten – Soldaten wie Zivilisten – nach Berlin gebracht, um sie hier medizinisch zu versorgen.

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