zum Hauptinhalt

Berlin: Verstoß gegen das Bundesgesetz?: Kein Recht auf deutsche Hüllen

Der Mann ahnte nichts Gutes, als er zur Kontrollstelle vorfuhr, die Grenzbeamten skeptisch seinen Wagen musterten und flüsternd die Köpfe zusammensteckten. Seinen und den Pass seiner deutschen Frau übergab Alexis Chatzos (Name geändert) einer Beamtin vom Bundesgrenzschutz.

Der Mann ahnte nichts Gutes, als er zur Kontrollstelle vorfuhr, die Grenzbeamten skeptisch seinen Wagen musterten und flüsternd die Köpfe zusammensteckten. Seinen und den Pass seiner deutschen Frau übergab Alexis Chatzos (Name geändert) einer Beamtin vom Bundesgrenzschutz. Als die seinen griechischen Ausweis zuklappte, bemerkte sie die darunter liegende Schutzhülle. "Europäische Gemeinschaft" stand darauf, "Bundesrepublik Deutschland" darunter, dazu noch der Adler ... Jetzt wurde aus der Ahnung des Griechen Gewissheit.

Die Miene der Zinnwalder BGS-Frau verdüsterte sich: Es sei unrechtmäßig, einen griechischen Pass in einer deutschen Schutzhülle zu transportieren, belehrte sie den Griechen, der seit 1948 in Deutschland lebt, hier Ausbildung und Studium absolviert hat. Dann sprach die BGS-Frau von einem Verstoß gegen das Bundesgesetz. Von Urkundenmissbrauch. Chatzos nickte nicht devot, er explodierte: "Ich wohne schon lange in der Bundesrepublik, und zwar in Westdeutschland. Hier ist die DDR. Von Euch Sachsen lasse ich mir nichts sagen, ich komme aus West-Berlin und hier ist die DDR." So oder so ähnlich polterte er los. Chatzos verlangte die Ausweise zurück, wollte mit dem Vorgesetzten sprechen ...

Die Antwort: "Sie fahren jetzt rechts ran und warten da!" Als der Grieche dies stur ablehnte, schoben die Grenzer ein Rohrgestell vor seinen Wagen. Dann zogen sie sich in ihr Häuschen zurück. Fünf Minuten vergingen, zehn, nach einer Viertelstunde stieg Margarita Chatzos aus, um die Situation zu entschärfen: Schließlich waren sie seit Jahren mit der Passhülle gereist, immer unbeanstandet. Kaum war seine Frau in der Kontrollbox verschwunden, jagte Chatzos hinterher. "Sie dürfen den Amtsraum nicht betreten! Wissen Sie nicht, wen Sie vor sich haben?", soll ihn ein BGSler angeschrieen haben.

Was dann geschah, ist nicht ganz klar. Chatzos sagt, dass er "nach dieser Beschimpfung" den Raum sofort mit seiner Frau verlassen habe. Der Leitende Polizeidirektor im BGS sagt, dass der Grieche erneut ausfallend geworden sei. "Wo bin ich denn hier? Ihr seid doch alle Nazis!", habe er die Kollegen "deutlich vernehmbar" beleidigt.

Nachdem die Zollbeamten den Kofferraum des Wagens durchsucht hatten, ließen sie das Paar samt Schutzhülle ziehen. Zurück in Berlin weigerte sich Chatzos, den Vorfall auf sich beruhen zu lassen: Er stellte eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Chemnitz - die zum Bumerang wurde: "Ich habe den Leiter der Bundesgrenzschutzinspektion Zinnwald der von Ihnen beleidigten Beamten angewiesen, Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen", ließ der Polizeidirektor der Familie ausrichten.

Und er gab dem Ehepaar noch einen guten Rat mit auf den Weg: Bei zukünftigen Reisen über einen "im Zuständigkeitsbereich meiner Behörde befindlichen Grenzübergang" bitte er Familie Chatzos, sich "angemessen" zu verhalten. "Meine Beamten haben viele Millionen Reisende pro Jahr beim Grenzübertritt zu kontrollieren. Sie erfüllen eine schwierige Aufgabe für unser Land."

Auf die Anzeige der Grenzer hat das Amtsgericht Dippoldiswalde im Juli einen Strafbefehl von 900 Mark erlassen. Chatzos beschwerte sich bei Innenminister Schily: "Wir empfinden die Behandlung an den Grenzkontrollen als diskriminierend und ausländerfeindlich." Die Antwort des Innenministeriums: Nicht zuständig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false