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Berlin: Verwaltungsgerichtsentscheid: Probleme bei der Grenzziehung

Parkraumbewirtschaftungszonen führen auf den angrenzenden Straßen in der Regel zu einem "Verdrängungseffekt" durch Autofahrer, die dort einen gebührenfreien Stellplatz suchen. Deshalb war ein Ehepaar aus Steglitz vor Gericht gezogen.

Parkraumbewirtschaftungszonen führen auf den angrenzenden Straßen in der Regel zu einem "Verdrängungseffekt" durch Autofahrer, die dort einen gebührenfreien Stellplatz suchen. Deshalb war ein Ehepaar aus Steglitz vor Gericht gezogen. Dort hatte die Polizei nicht begründet, nach welchen Kriterien die Grenzen der gebührenpflichtigen Zone gezogen worden waren. Vom Suchverkehr entlastet werden die Straßen um so mehr, je weiter sie von den Einkaufsstraßen entfernt sind. Da Anwohner aber nur eine geringe Jahresgebühr entrichten müssen (50 Mark für ein Jahr, 80 Mark für zwei Jahre) werden die Parkscheinautomaten dort kaum "gefüttert", so dass die Kosten für die Bezirke höher sind als die Einnahmen. An großen Bereichen haben die Bezirke deshalb wenig Interesse. An den zu hohen Kosten scheiterte auch die von Anwohnern um die Max-Schmeling-Halle geforderte Bewirtschaftungszone. Das Verwaltungsgericht machte aber auch klar, dass Einnahme-Verbesserungen kein Ziel der Gebührenpflicht sein dürfen.

kt

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