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Berlin: Verwirrtes Parlament: Keine Angst vor rechtswidrigen Gesetzen

Entscheidung über umstrittene Beamten-Beihilfekürzungen am FreitagVON ULRICH ZAWATKA-GERLACH BERLIN.Das Parlament ist drauf und dran, einen rechtswidrigen Gesetzentwurf des Senats wider besseren Wissens zu beschließen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Entscheidung über umstrittene Beamten-Beihilfekürzungen am FreitagVON ULRICH ZAWATKA-GERLACH BERLIN.Das Parlament ist drauf und dran, einen rechtswidrigen Gesetzentwurf des Senats wider besseren Wissens zu beschließen.Es geht um die Kürzung der staatlichen Beihilfeleistungen, die Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern im Krankheitsfall zustehen.Bis zur Besoldungsgruppe A 12 ist eine Eigenbeteiligung von 200 Mark, bei den höheren Einkommen von 250 Mark pro Jahr vorgesehen.Für Sonderleistungen bei Krankenhausaufenthalten soll es keine Zuzahlungen mehr geben.Den Fachleuten, Verbänden und auch dem Senat ist die verfassungsrechtliche Problematik dieser Sparmaßnahme längst bekannt, dennoch empfahl der parlamentarische Hauptausschuß mit einer CDU/SPD-Mehrheit die Annahme der Gesetzesänderung. Ein angeblicher "Nachbesserungsvorschlag" des Justizsenators Ehrhardt Körting war den Koalitionsfraktionen und dem Senat bis gestern nur gerüchteweise bekannt."Hilfreiche Handhabungen sind uns willkommen, meinte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Volker Liepelt lakonisch."Mir wäre ein Norm, die rechtlichen Überprüfungen standhält, auch lieber", räumte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Klaus Wowereit ein.Dennoch ergriffen beide Fraktionen nicht die Initiative.Der Senat hatte in der schriftlichen Begründung zur Beihilfekürzung die möglichen Rechtsverstöße selbst aufgelistet: Verletzung des grundgesetzlichen Fürsorgeanspruchs; Zurückgehen hinter die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; "Aufgabe von obergerichtlich definierten Beihilfestandards." Joachim Jetschmann, Landeschef des Beamtenbundes, verlangte gestern von Senat und Abgeordnetenhaus, "auf den Boden des Rechtsstaates zurückzukehren." Auch der stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Bernd Rissmann sprach von einem "eindeutigen Rechtsbruch".Noch am Freitag habe Innensenator Jörg Schönbohm in einem Gespräch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bestätigt, daß er die Novelle für rechtswidrig halte.Auch die Parlaments-Fachausschüsse für Gesundheit, Inneres und für Recht lehnten die Änderung des Landesbeamtengesetzes einstimmig ab. Im Hauptausschuß wurde das Thema zwischen CDU- und SPD-Haushaltsexperten zwar kontrovers diskutiert, ging aber im Streit um die Zweitwohnungssteuer unter.Die Grünen beantragten deshalb für Freitag, wenn das Abgeordnetenhaus den Landeshaushalt 1998 beschließt, die "schlicht verfassungswidrige" Gesetzesänderung komplett zu streichen.Auch könnte Abgeordnetenhaus-Präsident Herwig Haase die Notbremse ziehen und von seinem "Beanstandungsrecht" Gebrauch machen, indem er eine dritte Lesung des zweifelhaften Gesetzentwurfs anberaumt.Der Grünen-Abgeordnete Bernd Köppl verwies gestern auf eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins, die eine bundesweite Begrenzung der Beihilfe-Sonderleistungen auf das 1,8fache (statt bisher 2,3fache) der Abrechnungssätze vorsehe.Dies wäre der richtige Weg. Außerdem habe das Oberverwaltungsgericht in Hamburg die Streichung der dortigen Beihilfe-Wahlleistungen untersagt; dieses Urteil sei vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.Der Senat kennt die Rechtsprechung; er hat noch im Oktober zugesagt, seinen Gesetzentwurf "im Lichte der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern." In Sachen Zweitwohnungssteuer stehen sich CDU und SPD immer noch unversöhnlich gegenüber.Die Sozialdemokraten beharren auf der unverzüglichen Einführung zum 1.Januar 1998, die CDU könnte das Steuergesetz am Freitag im Parlament durchfallen lassen - aber nur gemeinsam mit der PDS-Fraktion.

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