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Berlin: Video-Überwachung in engen Grenzen Gericht untersagt flächendeckende Kontrolle der Friedrichstraße

Die Videoüberwachung öffentlicher Bürgersteige durch Privatleute und Unternehmen ist nur in engen Grenzen zulässig. Nach Angaben der Humanistischen Union hatte sich ein Berliner Journalist dagegen gewehrt, auf seinem Weg durch die Berliner Mitte permanent von Videokameras dort ansässiger Unternehmen überwacht und „aufgezeichnet“ zu werden.

Die Videoüberwachung öffentlicher Bürgersteige durch Privatleute und Unternehmen ist nur in engen Grenzen zulässig. Nach Angaben der Humanistischen Union hatte sich ein Berliner Journalist dagegen gewehrt, auf seinem Weg durch die Berliner Mitte permanent von Videokameras dort ansässiger Unternehmen überwacht und „aufgezeichnet“ zu werden. Das Amtsgericht Mitte hat dem beklagtem Unternehmen eine derartig flächendeckend Überwachung an der Friedrichstraße untersagt. Erlaubt sei lediglich das Filmen „der Geschehnisse in einem schmalen Streifen entlang der Hauswand.“

Das Unternehmen hatte sich nach Auskunft der Humanistischen Union mit dem Argument verteidigt, es müsse sich vor terroristischen Angriffen wirksam schützen können. Rechtsanwalt Nils Leopold, Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union, sprach von einem „erfolgreichen Ausgang des Verfahrens“. Es lohne sich, das Recht auf unbeobachtetes Bewegen in der Öffentlichkeit vor Gericht einzufordern. Dies habe auch die Rechtschutzversicherung des Klägers so gesehen, die ihm von Anfang an eine Kostenübernahme zusagte. Zum ersten Mal werde einem privaten Unternehmen gerichtlich untersagt, öffentlich zugängliche Räume nach Belieben optisch zu kontrollieren.Tsp

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