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Berlin: Videoaufzeichnung:Körting stoppt Datenschützer BVG darf Aufnahmen in Bussen dauerhaft speichern Kameras sollen noch im Januar umgerüstet werden

Die BVG will ihre Videoüberwachung in Bussen schon in den kommenden Tagen massiv ausweiten. Derzeit werden die Computer umgestellt, damit eine 16-stündige Speicherung aufgenommener Bilder möglich ist, dies soll bereits im Januar abgeschlossen sein.

Die BVG will ihre Videoüberwachung in Bussen schon in den kommenden Tagen massiv ausweiten. Derzeit werden die Computer umgestellt, damit eine 16-stündige Speicherung aufgenommener Bilder möglich ist, dies soll bereits im Januar abgeschlossen sein. In einem zweiten Schritt sollen die technischen Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Speicherung geschaffen werden. Derzeit dürfen die Bilder der Kameras in Bussen nur sechs Minuten aufgezeichnet werden – mehr hatte der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix nicht erlaubt. Nun aber sprach Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ein Machtwort: „Ich habe die BVG ermuntert, nicht länger zu berücksichtigen, was der Datenschutzbeauftragte sagt.“

Körting erklärte, er habe keine Probleme mit einer flächendeckenden Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die BVG reagierte erfreut: „Wir sind Herrn Körting für die Unterstützung ausgesprochen dankbar.“ In einem Telefonat mit dem BVG-Vorstand habe der Innensenator das Unternehmen ermutigt, „das Hausrecht knallhart durchzusetzen“, berichtete BVG-Sprecherin Petra Reetz. Verärgert reagierte der Datenschützer: „Dann soll die BVG das machen“, sagte Sprecherin Anja-Maria Gardain. Die Behörde werde eine schriftliche Bewertung abgeben, bisher sei man aber noch nicht einmal informiert worden.

Wie berichtet, spricht sich die BVG seit Jahren für eine 24-stündige Speicherung von Aufnahmen auch in Bussen aus – der Datenschutz war immer dagegen. Nun stellte Körting klar: „Die BVG hat das letzte Wort. Der Datenschutzbeauftragte hat nur beratende Funktion.“ Die BVG habe in der Vergangenheit schon „sehr viel Rücksicht“ auf ihn genommen.“

Neu entbrannt war der Streit zwischen Datenschützern und BVG nach der tödlichen Messerattacke auf einen 18-Jährigen in einem BVG-Bus vor einer Woche. In dem Bus waren zwar Videokameras installiert, der Busfahrer hatte jedoch vergessen, die Speicherung der Bilder durch Knopfdruck auszulösen. Erst dadurch war bekannt geworden, dass Videobilder in Bussen nach sechs Minuten überspielt werden. Deshalb existieren von dem tödlichen Messerstich keine Aufnahmen.

Nach diesem ersten tödlichen Angriff in einem Bus hatte Berlins Datenschutzbeauftragter Dix lediglich angekündigt, eine längere Speicherung in Gelenkbussen zuzulassen, weil diese „unübersichtlich“ seien. In normalen Bussen – auch Doppeldeckern – dagegen, könne der Fahrer über die Innenspiegel kontrollieren, was passiere und bei Straftaten oder Notfällen die Speicherung per Knopfdruck auslösen. Diese Differenzierung hatte heftige Kritik ausgelöst.

Körting kritisierte diese Unterscheidung gestern als „künstlich“. „Der Fahrer muss sich auf den Verkehr konzentrieren.“ In entscheidenden Fällen hätten die Fahrer auch deshalb vergessen, die Speicherung zu aktivieren, so die BVG.

In modernen U-Bahnen und Straßenbahnen zeichnen Kameras 24 Stunden auf. Ende März soll ein Pilotprojekt mit Kameras auf den Bahnsteigen von drei U-Bahn-Linien beginnen, bei dem die Bilder 24 Stunden aufgezeichnet werden sollen. Dieses Projekt hatte die BVG mit Dix nach den Londoner Terroranschlägen vereinbart.

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