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Berlin: Videoüberwachung soll ausgedehnt werden Finaler Rettungsschuss wird dagegen nicht gesetzlich geregelt

Die Videoüberwachung in der Stadt wird ausgedehnt. Gestern beschloss das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit von SDP und PDS, dass künftig spezielle Gebäude und dazugehörige Straßen oder Grünflächen mit der Kamera erfasst werden dürfen.

Die Videoüberwachung in der Stadt wird ausgedehnt. Gestern beschloss das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit von SDP und PDS, dass künftig spezielle Gebäude und dazugehörige Straßen oder Grünflächen mit der Kamera erfasst werden dürfen. Nach der bisherigen Gesetzeslage ist es nur möglich, etwa Demonstrationen oder einzelne Personen per Kamera zu überwachen. Jetzt sollen auch besonders gefährdete Orte wie etwa Synagogen, jüdische Friedhöfe oder Mahnmale auf diese Weise geschützt werden. Der CDU geht der Beschluss nicht weit genug.

Mit dem Gesetz regelt die Koalition auch eine weitere umstrittene Frage: den so genannten finalen Rettungsschuss. Die CDU fordert seit langem, Polizeibeamte, die in Notsituationen gezielt auf einen Straftäter schießen, rechtlich abzusichern. Die Koalition dagegen beschloss nun, nicht den finalen Rettungsschuss in das Gesetz aufzunehmen. Stattdessen wird gesetzlich klargestellt, das das Land in einem solchen Fall für den Beamten haftet. Der grüne Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann nannte die Regelungen „zwei bittere Pillen“ aus bürgerrechtlicher Sicht. Die FDP lehnte die Videoüberwachung als zu weitgehend, die Notwehrregelung als unzureichend ab. babs

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