zum Hauptinhalt

Von Tag zu Tag: Um sich selbst

Bernd Matthies über Datenschutz, der sich gegen die Bürger wendet

BVG-Chefin Nikutta spricht diplomatisch von einem „gewissen Unverständnis“. Der Neo-Berliner würde deutlicher fragen: Hallo? Geht’s noch? Denn dass die S-Bahn ihre Videoaufzeichnungen 48 Stunden aufbewahren darf, weil sie auf bundesrechtlicher Grundlage arbeitet, die BVG aber nur 24 Stunden – das ist eine föderalistische Absurdität.

Und es ist, vor allem, ein Beispiel für verselbstständigten Datenschutz, der nur noch um sich selbst kreist und der fiktive Bürgerrechte, die keinen Bürger interessieren, höher bewertet als die konkret gefährdete Sicherheit auf den Berliner Bahnhöfen. Es bedarf schon besonders absurder gedanklicher Verrenkungen, um zu begründen, dass eine Frist von 24 Stunden irgendwie noch geht, während 24 Stunden mehr schon unweigerlich den Obrigkeitsstaat heraufbeschwören.

Die BVG kann offenbar schlüssig begründen, dass sie diese zusätzliche Zeit dringend braucht. Nicht, das ist klar, um Verbrechen zu verhindern, aber um sie aufklären zu helfen, was zumindest den Opfern Genugtuung verschafft und die Prävention verbessert. Gerade beginnt der Wahlkampf: Die Parteien sollten langsam Farbe bekennen. (Seite 12)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false