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Berlin: Vor den Neuwahlen: Will Bezirks-CDU Neuwahl verhindern?

Parlamentspräsident Reinhard Führer (CDU) rechnet offenbar mit Verfassungsklagen gegen die geplanten Neuwahlen in Berlin. Er habe derartige Überlegungen aus der CDU Charlottenburg-Wilmersdorf gehört, sagte Führer: "Da ist also noch Dampf im Kessel.

Parlamentspräsident Reinhard Führer (CDU) rechnet offenbar mit Verfassungsklagen gegen die geplanten Neuwahlen in Berlin. Er habe derartige Überlegungen aus der CDU Charlottenburg-Wilmersdorf gehört, sagte Führer: "Da ist also noch Dampf im Kessel." Alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses haben sich auf die Selbstauflösung des Abgeordnetenhauses am 1. September und Neuwahlen am 21. Oktober verständigt. Für die Selbstauflösung ist die Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Führer erwartet allenfalls zehn Gegenstimmen bei insgesamt 169 Abgeordneten. "Wenn es aber nur eine knappe Zweidrittel-Mehrheit wird, könnten sich die anderen herausgefordert fühlen."

Zum Thema Online Spezial: Berlin vor der Wahl Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf plant aber keine Verfassungsklage, wie CDU-Bürgermeister Andreas Statzkowski bestätigte. Offensichtlich ist die Idee auch nicht in der CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung abgesprochen worden. Fraktionssprecher René Peitz zeigte sich von der Äußerung des Parlamentspräsidenten "völlig überrascht". Bestätigt wurde in Parteikreisen jedoch, dass die CDU vor allem im Ortsteil Charlottenburg deutliche Einbußen bei den Wählerstimmen befürchtet. Damit drohe der Verlust des Bürgermeisterpostens und der Beinahe-Mehrheit in der BVV (bisher stellt die CDU 33 der 69 Verordneten). Das Recht zur Verfassungsklage steht jedem Abgeordneten zu. Die CDU-Abgeordnete Anke Soltkahn aus Wilmersdorf findet Neuwahlen "schade, aber ich bin nicht dezidiert dagegen". Sie wisse von "verschiedenen Kollegen", dass sie mit Neuwahlen nicht ganz einverstanden sind". Namen nannte sie nicht. Der fraktionslose Abgeordnete Ekkehard Wruck (früher CDU) aus Wilmersdorf hält Neuwahlen für "nicht verfassungskonform", lässt aber offen, ob er vor das Verfassungsgericht ziehen will. Dies sei auch erst nach dem Auflösungsbeschluss sinnvoll. Sachgründe für Neuwahlen sieht Wruck nur, wenn eine Regierung keine Mehrheit mehr hat oder wenn Neuwahlen durch Volksbegehren und Volksentscheid erzwungen werden.

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