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Urteil bestätigt: Zumindest in dieser Legislaturperiode wird es in Berlin die umstrittenen Smileys nicht geben.

© dpa

Verwaltungsgericht entscheidet: Vorerst Keine Smiley-Listen in Berlin

Für die beabsichtigte Veröffentlichung der hygienischen Zustände in Gaststätten gibt es keine taugliche Rechtsgrundlage. Auch Verbraucherschutzsenator Heilmann sieht für die "Smiley-Listen" keine Möglichkeit mehr.

Von Sabine Beikler

In Berlin wird es wohl in dieser Legislaturperiode keine Smiley-Listen mehr geben. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom heutigen Mittwoch gibt es keine "taugliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung der hygienischen Zustände in Gaststätten in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen". Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat damit die Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. März 2014 zurückgewiesen. Mit dieser Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht dem Land Berlin vorläufig untersagt hat, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebes im Internetportal „Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow“ zu veröffentlichen. Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte vor den Mitgliedern des Rechtsausschusses am Mittwoch, dass "das Land nach der Entscheidung nicht mehr machen kann, da eine Rechtsgrundlage für die Smiley-Liste fehlt".

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