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Berlin: Vorgesetzter wurde zudringlich Bewährungsstrafe nach sexuellen Übergriffen

Im Büro konnte es geschehen, bei einer Begegnung auf der Treppe oder im Speisesaal des Seniorenheimes. Mit Angst gingen einige Mitarbeiterinnen durch das Haus.

Im Büro konnte es geschehen, bei einer Begegnung auf der Treppe oder im Speisesaal des Seniorenheimes. Mit Angst gingen einige Mitarbeiterinnen durch das Haus. Ein Vorgesetzter war verantwortlich dafür. Er hatte sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt, gegen ihren Willen geküsst und begrapscht. Vor Gericht gab er am Freitag die Vorwürfe zu. Es tue ihm „von Herzen“ leid, sagte der damalige stellvertretende Pflegedienstleiter.

Ein geschätzter Kollege war der 36-jährige René H., galt als sympathisch. Von einer anderen Seite lernte ihn aber eine Praktikantin kennen. Es begann mit verbalen Annäherungsversuchen. Als die 20-Jährige abweisend reagierte, wurde er im Juni letzten Jahres zudringlich. Er schloss die Bürotür, hielt sie fest und küsste sie. Sie wollte sich befreien. Er bedrängte sie weiter, berührte sie sexuell. Wenige Tage später traf er die Frau und schleuderte sie mit Wucht gegen die Wand. Er nutzte seine Position in dem Spandauer Heim aus: „Denk daran, dass du eine Ausbildung zu verlieren hast.“

Die Praktikantin, die auf einen Ausbildungsplatz hoffte, schwieg zunächst. Würde man ihr denn glauben? Sie wollte sich schützen, indem sie möglichst unauffällig in Kleidung und Art durch das Haus ging. Parallel dazu kam es zwischen zwei anderen Kolleginnen zu einem vertraulichen Gespräch. Beide hatte H. belästigt. Sie begriffen, dass sie nicht allein waren und sprachen auch die Praktikantin an, die sich so verändert hatte. Zu dritt gingen sie zur Leitung. H. wurde suspendiert und verlor kurz darauf seinen Job.

Mit seinem Geständnis ersparte er den Frauen eine Aussage vor Gericht. Das wurde ihm strafmildernd angerechnet. Auch Reue und Einsicht erkannten die Richter bei H., der sich wegen der Taten in eine Therapie begeben hat. Die Situation sei für die Frauen jedoch „extrem belastend“ gewesen, hieß es im Urteil. 22 Monate Haft wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung verhängte das Gericht. Zudem muss H. den drei Frauen insgesamt 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. So hatten es auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragt. K.G.

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