zum Hauptinhalt

VORSORGE: Hör- und Bluttest bei Neugeborenen

DAS VERFAHREN Das Neugeborenen-Screening gibt es bereits seit den siebziger Jahren. Ein erweitertes Verfahren mit Massenspektrometrie ist in Berlin 2002 eingeführt worden.

DAS VERFAHREN

Das Neugeborenen-Screening gibt es bereits seit den siebziger Jahren. Ein erweitertes Verfahren mit Massenspektrometrie ist in Berlin 2002 eingeführt worden. Dem Säugling wird innerhalb von 72 Stunden nach der Geburt Blut entnommen und auf eine Trockenblutkarte getropft, auf der Stammdaten (u. a. Name der Mutter, Gewicht, Geburtszeit) verzeichnet sind. Diese Karte wird an das zentrale Screeninglabor der Charité geschickt. Dort wird das Blut auf schwere Hormon- und Stoffwechselerkrankungen untersucht. Auch ein Hörtest wird beim Neugeborenen durchgeführt. Bei Verdacht auf eine Erkrankung werden die Eltern sofort benachrichtigt. Etwa eins von 1500 in Berlin geborenen Kindern leidet an einer der untersuchten Krankheiten. Über 97 Prozent der Eltern entscheiden sich für das freiwillige Screening. Fast 33 000 Neugeborene aus Berlin und 15 000 aus Brandenburg wurden 2007 untersucht. Nur 16 Eltern lehnten das Screening ab.

DER SCREENING-CODE

Die sogenannte Screening-ID wird bereits in einigen Bundesländern eingesetzt. Auch in Berlin soll sie eingeführt werden. Mit einer Nummer werden Neugeborene registriert. Über eine zentrale Stelle lassen sich weitere Untersuchungen auch über Landesgrenzen hinaus verfolgen. sib

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false