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Oft werden gestohlene Autos genutzt, um Polizeikontrollen zu durchbrechen - eine Gefahr für die Beamten.

© dpa

Vorstoß aus Brandenburg: Auto als Waffe: Innenminister will härtere Strafen

Immer öfter durchbrechen Kriminelle mit Autos Kontrollstellen der Polizei. Eine Gefahr für die Beamten. Brandenburgs Innenminister Schröter fordert dafür nun bis zu fünf Jahre Haft.

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) will die Strafen für gewaltbereite Täter in der grenzüberschreitenden Kriminalität verschärfen. Diesem Vorschlag Brandenburgs habe die Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche einhellig zugestimmt, teilte das Ministerium in Potsdam mit. Immer häufiger setzten Straftäter gestohlene Fahrzeuge quasi als Waffe ein, um Kontrollstellen der Polizei zu durchbrechen. Dabei werde die Gefährdung der Polizeibeamten von den Tätern bewusst in Kauf genommen. 

Seit 2012 wurden bundesweit zwischen 338 und 387 Fälle jährlich gemeldet. Diese „verkehrsfremden Eingriffe in den Straßenverkehr“ könnten künftig – bei entsprechender Gesetzesänderung – besonders unter Strafe gestellt und mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

"Andere Saiten aufziehen"

Eine gesonderte Bestimmung soll dazu ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. „Wir müssen mit Blick auf völlig skrupellose Täter jetzt andere Saiten aufziehen“, sagte Schröter. „Die bisherigen Strafandrohungen reichen dazu schlicht nicht aus; die polizeiliche Praxis belegt das eindeutig.“

Bei den von der Innenministerkonferenz beschlossenen Vorschlägen zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sind laut Ministerium auch Maßnahmen enthalten, um die Tätigkeit von Schleuserorganisationen zu erschweren. Konkret gehe es um eine Regelungslücke, die es Schleusern ermöglicht, Personen sogenannter Positivstaaten unter Missbrauch des Tourismusprivilegs als billige Arbeitskräfte illegal in Deutschland zu beschäftigen. Dies schädige die Sozialkassen nachhaltig, heißt es in dem Abschlussbericht. Daher soll nun das Aufenthaltsgesetz geändert werden, um den Missbrauch zu verhindern. Künftig solle der betroffene Personenkreis nicht mehr von der Pflicht für einen Aufenthaltstitel befreit sein, hieß es.

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