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Berlin: Wähler müssen entscheiden – zwischen 23 Parteien

Zur Abgeordnetenhauswahl am 17. September werben 23 Parteien um die Zweitstimmen der Wähler.

Zur Abgeordnetenhauswahl am 17. September werben 23 Parteien um die Zweitstimmen der Wähler. Das seien mehr Parteien auf dem Zweitstimmenzettel als bei den Berliner Wahlen seit 1990, sagte am Freitag Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás. Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt: Sie entscheidet am Ende , wie stark die Parteien im Abgeordnetenhaus vertreten sind. Um die Erststimme für die Direktkandidaten konkurrieren in den 78 Berliner Wahlkreisen neun Einzelbewerber und 28 Parteien. Der Landeswahlausschuss entschied am Freitag über die Zulassung der Listen. Bereits Anfang Juni war über die Zulassung der Parteien entschieden worden.

Im Einzelnen bewerben sich folgende Parteien in dieser Nummernfolge um die Zweitstimme. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich Demokratische Partei Deutschlands (CDU), Die Linkspartei. PDS (Die Linke), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), Freie Demokratische Partei (FDP), Die Grauen – Graue Panther (Graue), Die Republikaner (REP), Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG), Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG), Bildungspartei, Deutsche Arbeitslosen Partei (DAP), Elternpartei (Eltern), Feministische Partei (Die Frauen), Humanwirtschaftspartei (Humanwirtschaft), Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei), Neues Forum (Forum), Partei der Arbeitslosen und sozial Schwachen (PASS), Partei für Soziale Gerechtigkeit, Sektion der Vierten Internationale (PSG) und Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Offensive D). sib

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