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Berlin: Waffenbesitz: Die Pistole in der Schublade

Mitte der neunziger Jahre gab es noch 30 000 legale Pistolen, Revolver und Gewehre in der Stadt. Heute lagern nach Auskunft von Hans-Günter Lieser, der bei der Polizei für Waffenbesitzkarten und Waffenscheine zuständig ist, bereits 45 000 scharfe Waffen in den Berliner Haushalten.

Mitte der neunziger Jahre gab es noch 30 000 legale Pistolen, Revolver und Gewehre in der Stadt. Heute lagern nach Auskunft von Hans-Günter Lieser, der bei der Polizei für Waffenbesitzkarten und Waffenscheine zuständig ist, bereits 45 000 scharfe Waffen in den Berliner Haushalten. Die meisten von ihnen gehören wie er meint, Sportschützen und Jägern - damals wie heute. Dass sich immer mehr Privatleute Waffen zulegen, erklärt Lieser so: "Vor dem Fall der Mauer war jeglicher privater Waffenbesitz verboten. Erst seit 1991 könnten die Berliner Schützenvereine gründen und Sportschützen und Jäger werden, wie in anderen westlichen Bundesländern auch." Er rechnet damit, dass das Nachholbedürfnis noch anhalten und sich die Zahl der Schützenvereine und damit der Waffen erhöhen wird.

Um eine Waffe kaufen und auf dem Schießgelände auch benutzen zu dürfen, ist eine Waffenbesitzkarte notwendig. Zurzeit besitzen nach Auskunft der Polizeipressestelle etwa 13 000 Berliner solch eine Erlaubnis. Die Karte berechtigt den Besitzer allerdings nicht, die Waffe bei sich zu tragen. Für die Aufbewahrung zu Hause und den Transport bis zur Schießstätte gelten sehr strenge Vorschriften, sagt Lieser. Auch bei den geringsten Verstößen gegen diese Regeln - etwa mit der Waffe in der Öffentlichkeit anzugeben - riskiere der Waffenbesitzer, dass ihm die Erlaubnis entzogen wird.

Wer jedoch eine Waffe bei sich tragen will, braucht einen Waffenschein und den zu bekommen, sei für Privatpersonen so gut wie unmöglich. Im Moment gebe es nur 502 gültige Waffenscheine in Berlin, von denen mehr als 400 im Besitz von Geldtransporteuren oder Beschäftigten von Personen- und Objektschutz-Unternehmen seien. Nur 91 "sonstigen Personen" sei es erlaubt, eine Waffe bei sich zu tragen, allerdings meist nur in bestimmten Situationen. Einige Juweliere und Waffenhändler haben nach Auskunft von Lieser Waffenscheine, damit sie beim Transport von Schmuck oder Waffen eine Waffe tragen können.

Aber auch für seien die Kriterien für den Erwerb der Lizenz sehr hoch gesteckt. Die Kriminalpolizei erstelle zum Beispiel eine Gefahrenanalyse: "Sie überprüft, wie gefährlich die Gegend ist, durch die der Händler fahren muss". Das gleiche gelte für einige wenige Apotheker, die Drogen transportieren müssen.

Waffen dürfen auch die Bewacher besonders gefährdeter Botschaften tragen. Welche das derzeit sind, will Lieser aus Sicherheitsgründen nicht sagen. Staatsanwälten werde unter bestimmten Umständen erlaubt, eine Waffe ständig bei sich zu tragen - beispielsweise als Schutz während bestimmter Terroristenprozesse. Ein Prominenter bekomme den Waffenschein, wenn er nachweislich mehr gefährdet ist als andere Menschen und ihm kein Personenschutz zustehe.

Der Waffenschein wird zunächst nur für drei Jahre ausgestellt. Nach einer erneuten Prüfung wird die Erlaubnis eventuell um zwei Jahre velängert. Die Waffenbesitzkarte dagegen gilt ein Leben lang. So kommt es, dass im Moment nur 502 gültige im Umlauf sind obwohl seit 1990 2300 Waffenscheine erteilt wurden.

Suzan Gülfirat

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