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Zur Stimmabgabe reicht für alle Berliner ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild, egal ob gültig oder abgelaufen.

© Britta Pedersen/picture alliance/dpa

Superwahltag am 26. September: Wählen in Berlin auch ohne gültigen Ausweis möglich

Auch mit abgelaufenem Ausweis können Berliner an der Wahl teilnehmen. Noch nicht gemeldete Neu-Berliner müssen sich vor dem 15. August ummelden.

Von Sonja Wurtscheid

Berliner:innen dürfen am 26. September auch mit abgelaufenem Ausweis wählen. Das bestätigte ein Sprecher der Landeswahlleiterin am Dienstag. Egal ob gültig oder abgelaufen – ein amtlicher Ausweis mit Bild reiche aus. Das kann auch der Führerschein sein. Zuvor hatte der RBB berichtet.

Neu-Berliner:innen sollten sich indes noch ummelden, wenn sie an den Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus und zum Volksentscheid über "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" teilnehmen wollen. Stichtag zur Ummeldung ist der 15. August. Dann wird das Wählerverzeichnis erstellt. "Diejenigen, die am 15. August im Melderegister eingetragen sind, werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen."

"Wenn man noch keinen Termin gekriegt hat, muss man sehen, dass man vor dem 15. August einen Termin bekommt", sagte der Sprecher. Was mit dem Stau bei den Bezirksämtern sei? "Das sollte klappen."

"Es ist ganz wichtig, dass sich mit dem Bezirk in Verbindung setzt, wenn man neu nach Berlin gekommen ist, damit man bis zum 15. August auch rückwirkend eingetragen wird", betonte er. Der Stau bei den Bezirksämtern sollte kein Problem sein. "Das wird vordringlich bearbeitet."

Zur Stimmabgabe reiche für alle Berliner:innen ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild. Im Wahllokal gehe es nur darum, die Identität noch einmal zu bestätigen, sagte der Sprecher. "Der Name steht ja im Wählerverzeichnis."

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Damit Neu-Berliner:innen wahlberechtigt sind, müssen sie indes seit drei Monaten in der Stadt wohnen – sprich seit 26. dem Juni, wie die Landeswahlleitung schreibt. Wer sich noch nicht in Berlin hat melden können, kann dies laut Sprecher auch rückwirkend tun – bis zum 15. August.

Um an der Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen zu können, müssen sie zudem volljährig sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen zusätzlich auch 16- und 17-Jährige wählen sowie Angehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

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