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Berlin: Wahlen in Berlin: Die letzte Verfassungshürde

Der Wahlkampf läuft schon lange auf Hochtouren; am 21. Oktober ist Wahlsonntag.

Der Wahlkampf läuft schon lange auf Hochtouren; am 21. Oktober ist Wahlsonntag. Es klingt kurios, aber die Voraussetzungen, wie sie die Berliner Verfassung für vorzeitige Neuwahlen vorschreibt, werden erst heute geschaffen. In einer kurzen Sondersitzung wird das Abgeordnetenhaus den Weg dafür frei machen. Unmittelbar danach setzt der Senat den Wahltermin förmlich fest. Er folgt natürlich der Abrede der Fraktionen für den 21. Oktober.

Zum Thema Online Spezial: Berlin-Wahl 2001 WahlStreet.de: Die Wahlbörse bei Tagesspiegel Online Da die letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erst am 22. Oktober 1999 waren und die Wahlperiode in Berlin turnusmäßig fünf Jahre dauert, muss das Parlament eine Verfassungshürde überwinden, indem es beschließt, "die Wahlperiode vorzeitig zu beenden". Abgestimmt wird mit namentlich gekennzeichneten Stimmkarten. Kommt die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit von mindestens 113 der insgesamt 169 Abgeordneten zustande, woran niemand zweifelt, müssen die Wahlen binnen acht Wochen stattfinden. Bis zum 21. Oktober sind es noch sieben. Den genauen Termin aber muss der Senat auf Vorschlag des Innensenators beschließen. Das tut er heute nach der Parlamentsentscheidung.

Die Sondersitzung des Abgeordnetenhauses beginnt mit einer Ansprache von Parlamentspräsident Reinhard Führer und einer kurzen Debatte über die Gründe für die Neuwahlen. Sie liegen in den dramatischen Ereignissen im Frühjahr. Anfang Juni zerbrach die Große Koalition nach zehn Jahren an der CDU-Parteispendenaffäre, an der Bankenkrise und der damit verbundenen Haushaltskrise. Zum ersten Mal in der 51-jährigen Geschichte des Abgeordnetenhauses wurden am 16. Juni mehrere Senatsmitglieder durch Misstrauensvotum gestürzt, nämlich der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) nach fast 16 Amtsjahren und seine vier CDU-Senatoren. Dann wurde mit der gleichen Mehrheit von SPD, PDS und Grünen der rot-grüne Minderheitssenat mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) an der Spitze gewählt. Die PDS-gestützte neue Koalition trat mit dem Willen zu raschen Neuwahlen an, am liebsten am 23. September; die CDU setzte den 21. Oktober durch.

Bereits einige Tage vor dem Ende der CDU/SPD-Koalition starteten Grüne, PDS und die seit 1995 nicht im Parlament vertretene FDP wegen der Krise ihre Aktion für ein Volksbegehren zwecks Neuwahlen. Die nötigen 70 000 Unterschriften für den Antrag auf ein Volksbegehren wurden dann gesammelt und beim Innensenator eingereicht. Die Prozedur zur Erzwingung von Neuwahlen durch Volksbegehren und Volksentscheid hat sich aber erledigt, da sich die Fraktionen auf Neuwahlen verständigten.

Dieses in der Verfassung verankerte Druckmittel wurde schon einmal in Berlin (West) angewandt. 1981 entschied sich das Parlament unter dem Eindruck der Unterschriftensammlung der CDU-Opposition für den Antrag auf ein Volksbegehren für Neuwahlen. Die von Affären und SPD-Krisen geschüttelte sozial-liberale Koalition war am Ende. Die Wahlen bescherten der CDU den Macht-Durchbruch; Richard von Weizsäcker wurde Regierender Bürgermeister eines CDU-Minderheitssenats, später eines CDU/FDP-Senats. Keine Krise, sondern der glückliche Umstand der Einheit führte zur verkürzten Wahlperiode 1989/1990. Am 2. Dezember 1990 wurde das erste Gesamtberliner Abgeordnetenhauses gewählt.

Eine parlamentslose Zeit gibt es übrigens nicht. Mit dem heutigen Beschluss werden das Abgeordnetenhaus und die BVV nicht aufgelöst. Die jetzige Wahlperiode dauert bis zur Konstituierung des neuen Parlaments; das alte tagt vor der Wahl noch zwei Mal im September.

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