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Berlin: Wahlkampf in Berlin: Grünen-Klage gegen "Schattenhaushalt"

Eine Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs über eine Klage der Grünen gegen den Vertrag des Senats mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ist zeitlich noch völlig offen. Die Grünen sehen in dieser im Juli 2000 geschlossenen Zielvereinbarung "einen klassischen Fall von Schattenhaushalt", sagte Haushaltsexperte Jochen Esser.

Eine Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs über eine Klage der Grünen gegen den Vertrag des Senats mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ist zeitlich noch völlig offen. Die Grünen sehen in dieser im Juli 2000 geschlossenen Zielvereinbarung "einen klassischen Fall von Schattenhaushalt", sagte Haushaltsexperte Jochen Esser. Der Senat hat noch bis zum 21. September Zeit, sich schriftlich dazu zu äußern. Wann sich das Plenum des Gerichtshofes dann mit dem Fall befasse, und ob es eine mündliche Verhandlung anberaume oder gleich entscheide, stehe noch nicht fest.

Die Grünen-Fraktion hatte bereits im Januar Klage gegen die Zielvereinbarung des damaligen CDU-SPD-Senates mit der BSR vom Juli 2000 eingereicht. "Wir klagen gegen die Verletzung des Budgetrechts des Parlamentes", sagte Esser. "Die Grünen wollen wissen, ob der Senat einen solchen Vertrag allein abschließen darf, ohne das Parlament damit zu befassen." Für Esser ist dieser Vertrag nichts anderes als ein Schattenhaushalt. Danach erhielt der landeseigene Betrieb das Monopol für 15 Jahre für die Straßenreinigung und die Müllbeseitigung der privaten Haushalte. Im Gegenzug überwies die BSR dem Land im vergangenen Jahr 805 Millionen Mark "im Vorgriff auf künftige Gewinne", erläuterte Esser.

Zum Thema Online Spezial: Berlin-Wahl 2001 WahlStreet.de: Die Wahlbörse bei Tagesspiegel Online Foto-Tour: Die Berliner Spitzenkandidaten Diese seien in den Haushalt für 2000 geflossen, "um sich die Zahlen schön zu rechnen". Da würden künftige Einnahmen vorweggenommen, um Löcher zu stopfen, die dann nicht mehr zur Verfügung stünden. Da die 805 Millionen Mark zudem über einen Kredit finanziert worden seien, würden - am Parlament vorbei - Kredite zu Gunsten des Landeshaushaltes über eine Anstalt des öffentlichen Rechtes aufgenommen, kritisierte der Grünen-Politiker.

Sollte das Gericht das Verfahren für verfassungswidrig erklären, müsste das Parlament damit befasst werden.

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