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Berlin: Wahlleiter für Zulassung der WASG

Rechtsgutachten für den Landeswahlausschuss

Die WASG kann voraussichtlich an der Abgeordnetenhauswahl am 17. September teilnehmen. Der Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskás empfiehlt in einem Rechtsgutachten, die Kandidatur des Landesverbandes – gegen den Willen der Bundes-WASG – zuzulassen. Demnach kann die Beteiligungsanzeige für die Wahl nur von der Körperschaft zurückgezogen werden, die sie eingereicht hat – also von der Berliner WASG. Der Landeswahlausschuss, der am Donnerstag tagt, wird dieser Empfehlung dem Vernehmen nach mehrheitlich zustimmen.

Im Gutachten wird auf das Organisationsprinzip demokratischer Parteien verwiesen, also auf die Entscheidungsfindung der Gremien von unten nach oben. Die Amtsenthebung der Berliner WASG-Führung und Erklärungen von Beauftragten des Bundesvorstandes reichten nicht aus, um die Anmeldung zur Wahl zurückzuziehen. Eine solche Entscheidung bedürfe der Legitimation durch die Mitglieder der Berliner WASG. „Nur wenn der Landesverband aufgelöst worden wäre, hätte ich nichts mehr zu entscheiden“, sagte von Puskás dem Tagesspiegel. Seine Empfehlung orientiere sich am Landeswahlrecht. „Da kommen Bundesvorstände nicht vor.“ Und das Parteiengesetz sage nichts zum Umgang mit Wahlanmeldungen.

Die Empfehlungen des Wahlleiters sind für den Landeswahlausschuss nicht bindend. In der Regel aber folgt er ihnen, denn bei einer juristisch fehlerhaften Entscheidung droht eine Wahlanfechtung. Im Zweifelsfall tendieren Wahlausschüsse bundesweit dazu, die Kandidatur von Parteien zuzulassen. Von Puskás räumt ein: „Das ist ein Drahtseilakt.“ Der WASG-Bundesvorstand will den Wahlantritt des Berliner Landesverbandes verhindern, um die geplante Fusion mit der Linkspartei/PDS nicht zu gefährden. za

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