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Berlin: Ware mit Schäden soll schneller vom MarktWas der neue Verbraucherschutz für Berliner bringt

Von Ingo Bach In Berlin werden mehr öffentliche Rückrufaktionen von mangelhaften Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen erwartet. Das ist die Folge des neuen Verbraucherinformationsgesetzes, das der Senat wie berichtet ins Abgeordnetenhaus einbringen wird.

Von Ingo Bach

In Berlin werden mehr öffentliche Rückrufaktionen von mangelhaften Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen erwartet. Das ist die Folge des neuen Verbraucherinformationsgesetzes, das der Senat wie berichtet ins Abgeordnetenhaus einbringen wird. Bisher gibt es ähnliche gesetzliche Regelungen nur in zwei Bundesländern: in Baden-Württemberg und in Brandenburg. Aus dem Stuttgarter Ernährungsministerium sind nur positive Erfahrungen zu hören. Dort wurde die Gesetzesänderung schon 1991 verabschiedet. Seither sei die Zahl öffentlicher Rückrufe stark angestiegen, heißt es aus dem Ministerium. „Durch das neue Gesetz registrieren wir monatlich im Schnitt zwei bis drei solcher freiwilligen Aktionen von Herstellern, die bedenkliche Waren auf den Markt brachten“, sagt ein Ministeriumssprecher. Mit diesen öffentlichen Aufrufen würden auch die Konsumenten erreicht, die die bemängelte Ware schon gekauft hätten.

Wie in Berlin gilt in Baden-Württemberg, dass das zuständige Ministerium auch dann Marke und Hersteller von fehlerhaften Produkten öffentlich benennen kann, wenn von ihnen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr ausgeht. Also zum Beispiel, wenn Lebensmittel gepanscht oder von Parasiten befallen sind, ihre Inhaltsstoffe falsch deklariert wurden oder auch dann, wenn Kosmetika Wirkungen versprechen, die sie nicht leisten können.

Bisher habe es in Baden-Württemberg keinen einzigen Fall gegeben, in dem das Ministerium einen Hersteller mit einer öffentlichen Warnung an den Pranger stellen musste, so der Sprecher. Jedesmal wählten die Firmen den Weg, die mangelhafte Ware selbst zurückzurufen. Das ist zwar teuer, aber der wirtschaftliche Schaden eines ruinierten Rufes bleibt ihnen erspart.

Auch in dem Berliner Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass der Hersteller eines fehlerhaften Produktes vor der öffentlichen Warnung angehört werden muss. Er hat dann die Wahl, die Ware selbst zurückzuholen – oder die Verwaltung warnt die Öffentlichkeit. „Das ist ein wirksames Zwangsinstrument“, sagt Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung. Eine Klagewelle von Unternehmen, die sich zu Unrecht kritisiert fühlen, erwartet man nicht. „Grundlage für unsere Entscheidung ist immer ein amtliches Gutachten.“ Damit könne man sich wirksam auch gegen Weltkonzerne durchsetzen. Sollte doch einmal ein Gutachten erfolgreich angefochten werden, dann trete die übliche Amtshaftung ein, um eventuelle Schäden auszugleichen.

Verbraucherschützer beklagen die Anhörungs-Regelung. „Die Verwaltung muss auch dann ihre Erkenntnisse veröffentlichen, wenn der Hersteller die Produkte freiwillig zurückruft“, sagt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Berliner Verbraucherzentrale. „Wenn Transparenz, dann richtig.“

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