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Ein Mundschutz liegt auf dem Boden auf dem Alexanderplatz. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen hat die Bundesregierung das öffentliche Leben erheblich eingeschränkt.

© dpa/ Kay Nietfeld

Mundschutz gegen des Coronavirus?: Warum es in Berlin keine Maskenpflicht geben soll

In Deutschland wird die Pflicht zum Mundschutz debattiert. Rot-Rot-Grüne lehnte einen entsprechenden Antrag der AfD am Montag ab. So kam es dazu.

Es wird vorerst in Berlin keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) geben. Am Ende einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus lehnten die Abgeordneten von SPD, Linken, Grünen sowie FDP einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion ab. Die CDU enthielt sich.

Am schärfsten kritisierte der Vorsitzende des Ausschusses, Wolfgang Albers (Linke), den Vorschlag der AfD. Das Tragen eines MNS sei kein Schutz, sondern lediglich eine „Geste“, sagte Albers, der selbst Mediziner ist. Er warf der AfD vor, Symbolpolitik zu betreiben, weil der medizinische Nutzen nicht erwiesen sei und Verstöße gegen eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken nicht geahndet werden könnten.

So einfach ist es allerdings nicht: Tatsächlich tobt aktuell eine Debatte darüber, ob das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen kann oder nicht. Während das Robert-Koch-Institut Ende vergangener Woche seine Position angepasst und das Tragen der Maske empfohlen hatte, zweifeln andere, darunter die Weltgesundheitsorganisation WHO, den Nutzen der Maske an.

Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, hatte bereits vergangene Woche eine Maskenpflicht für Berlin gefordert - sie sollten besonders in Supermärkten und im öffentlichen Nahverkehr getragen werden. Die thüringische Stadt Jena hat vergangene Woche eine solche Pflicht eingeführt.

Ähnlich wie Albers äußerten sich allerdings auch die gesundheitspolitischen Sprecher von SPD- und Grünen-Fraktion, Thomas Isenberg und Catherina Pieroth. Zwar wollten beide das Tragen der Masken nicht grundsätzlich kritisieren, mahnten aber an, dass eine Pflicht nicht durchsetzbar wäre.

Wie die Maske getragen wird, ist entscheidend

Würde diese eingeführt, müssten die Bürger auch zur ordnungsgemäßen Anwendung der Masken verpflichtet und im Fall der Zuwiderhandlung sanktioniert werden können. Beides sei unrealistisch, sagten Isenberg und Pieroth mit Blick auf den aktuell zu beobachtenden Umgang mit den Masken.

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Tatsächlich sieht man immer wieder Menschen, die sich die Masken immer wieder ins Gesicht setzen und abnehmen. Dabei berühren sie die möglicherweise bereits mit Viren bedeckte Außenseite des Gesichtsschutzes. Auch wer die Maske nur über den Mund trägt, die Nase aber frei lässt, schützt weder sich noch andere vor der Ansteckung mit dem Coronavirus und müsste im Fall einer Tragepflicht womöglich sanktioniert werden.

Herbert Mohr, der den Antrag der AfD eingebracht hatte, kritisierte die Aussprache im Ausschuss im Nachgang als „geschmacklos“. Zuvor hatte ihn der Ausschussvorsitzende Albers (Linke) darauf hingewiesen, dass er den MNS durch seinen Bart ohnehin nicht ordnungsgemäß tragen könne. „Wir fordern, zur Ernsthaftigkeit, um Corona schnellstmöglich eindämmen zu können“, erklärte Mohr weiter.

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