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Was macht die Familie?: Wahlversprechen halten

Wie ein Vaterdie Stadt erleben kann.

Beim letzten Mal hatte ich hier angekündigt, dass Leo über meine beiden Stimmen bei der Bundestagswahl verfügen darf. Ich habe Wort gehalten und die Kreuze da gemacht, wo er es wollte. Er stand in der Wahlkabine neben mir, es gab kein Entrinnen. Und jetzt haben wir den Salat!

Richtig ist zwar, dass Leos Erst- und Zweitstimme Parteien gegolten haben, die ich auch schon gewählt habe und die regelmäßig an Regierungen beteiligt sind. Er interessierte sich aber unter anderem – völlig anders als ich! – für deren Position zu Videospielen. Mehr dürfe ich nicht verraten, sagt Leo und verweist aufs Wahlgeheimnis.

Ich hätte ohne ihn auf keinen Fall so gewählt, aber versprochen ist versprochen. Das Experiment finde ich trotzdem gelungen. Es hat in ihm Interesse an der Bundestagswahl, an Parteien und den handelnden Personen geweckt. Wir haben sogar das Stadtteilfest der SPD besucht und deren Direktkandidaten angeschaut. Der hat es zwar nicht geschafft, ist aber wieder über die Liste in den Bundestag gekommen.

Ich sehe Leo als politisch durchaus mündigen Bürger. Er hat sich vor der Wahl mehr Gedanken gemacht als vermutlich die meisten wirklichen Wähler. Ja, er hat eine Menge Unfug im Kopf, aber das eint ihn mit vielen volljährigen Menschen. Trotzdem wähle ich bei der nächsten Bundestagswahl wieder selbst. Eine Kollegin hat mich nämlich auf eine erhebliche Inkonsistenz in meinen Erziehungsmethoden hingewiesen. Ich habe in der Kantine erzählt, wie sehr Leo gerne das neue Videospiel „Grand Theft Auto V“ haben möchte und dass ich eisern bleibe, weil es erst ab 18 ist. Leo behauptet, „alle seine Freunde“ hätten das Spiel, nur er nicht. Die Kollegin merkte nun an, ich könne Leo nicht bei der Bundestagswahl über seine Zukunft entscheiden lassen, ihm diese Mündigkeit aber an der Spielekonsole aberkennen.

Touché! Das ist ein Argument ganz nach Leos Geschmack. Trotzdem kommt mir dieses Spiel nicht ins Haus. Wir werden den Widerspruch aushalten müssen. Und wir werden auch die Entscheidungen des neu gewählten Bundestags aushalten müssen. Deswegen schauen wir uns das demnächst aus der Nähe mal an. Denn wir sind das Volk. Moritz Döbler

Der Bundestag bietet Familien mit Kindern zwischen 6 und 14 Jahren spezielle Führungen an: sonnabends um 10, 12.30 und 14.30 Uhr sowie sonn- und feiertags um 10 und 12.30 Uhr. Informationen und Anmeldungen sind unter www.bundestag.de/besuche/fuehrungen möglich. Der Besucherdienst ist auch telefonisch unter 030/227-32152 oder per Mail an besucherdienst@bundestag.de erreichbar.

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