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Tatort Schönleinstraße. Hier hatten die Männer ihr Opfer angezündet. Foto: dpa

© dpa

Nach Attacke auf Berliner Obdachlosen: Was passiert mit Flüchtlingen vor Gericht?

Gegen sieben Flüchtlinge wird nach dem Feuerangriff auf einen Obdachlosen ermittelt. Wie die Justiz nach einer möglichen Verurteilung mit ihnen umgeht, hängt vor allem von ihrem Status ab.

Der aktuelle Status der sieben Flüchtlinge, die auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße einen Obdachlosen angezündet haben sollen, beziehungsweise daran beteiligt gewesen sein sollen, ist geklärt: Sie sitzen in Untersuchungshaft, Vorwurf: versuchter Mord. Aber nun stellen sich andere Fragen. Zum Beispiel: Können diese Flüchtlinge, sechs davon aus Syrien, einer aus Libyen, abgeschoben werden? Können sie, auch wenn sie verurteilt werden sollten, ihre Familien nachholen? Und gibt es eine Besonderheit bei der Frage nach der Abschiebung, weil einige von ihnen minderjährig sind?

Auch verurteilte Täter werden nicht automatisch abgeschoben

Grundsätzlich gilt: Das Strafrecht ist völlig unabhängig vom Ausländer- und Asylrecht. "Eine Abschiebung ist keine Ersatzstrafe", sagt ein erfahrener Verwaltungsjurist. Das bedeutet, dass die mutmaßlichen Täter nicht automatisch abgeschoben werden. Seinen Schutz als anerkannter Flüchtling oder als Person, die subsidiären Schutz genießt, kann ein verurteilter Straftäter aufgrund seiner kriminellen Vergangenheit nur verlieren, wenn er zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wurde.

In so einem Fall wird automatisch das Bundesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (Bamf) eingeschaltet. Es muss laut Gesetz den Status des Täters widerrufen, da hat es gar keinen Spielraum. Der verliert damit seine Position als Flüchtling oder seinen subsidiären Schutz. Allerdings kann er dagegen klagen.

Nicht in alle Länder können Straftäter abgeschoben werden

Sollte er diesen Prozess verlieren, bedeutet dies keineswegs eine automatische Abschiebung. Die Frage, ob er in Deutschland bleiben kann, hängt von seinem Herkunftsland ab. "Niemand wird in einen Folterstaat abgeschoben", sagt der Verwaltungsjurist.

Im Fall Syrien bedeutet dies, dass jemand, der aus diesem Land stammt, auf keinen Fall abgeschoben wird, weder aus der Haft heraus noch nach der Entlassung aus dem Gefängnis. Zumindest dann nicht, wenn die Lage in seiner Heimat nach wie vor so gefährlich ist wie jetzt. Der Täter muss seine Haft dann in Deutschland absitzen. Möglich ist allerdings, dass der Täter nach der Entlassung lediglich noch eine Duldung besitzt. Damit kann er abgeschoben werden, sobald sich die Situation in seinem Heimatland so weit gebessert hat, dass dort nicht generell Gefahr für Leib und Leben besteht. "Für Erwachsene gilt bei diesen Punkten die gleiche Regelung wie bei Personen, die als Minderjährige verurteilt werden", sagt der Verwaltungsjurist. Es gibt keinen Bonus für Minderjährige. Im Fall Libyen ist die Sachlage nicht ganz so klar. Libyen gilt nicht automatisch als Bürgerkriegsland. Wie allerdings die Lage sowohl in Syrien wie auch in Libyen in einigen Jahren aussieht, weiß natürlich niemand.

Nur wer einen Flüchtlingsstatus hat, hat die Möglichkeit seine Familie nachzuholen

Derzeit ist öffentlich unklar, welchen Status im Einzelnen die mutmaßlichen Täter vom U-Bahnhof Schönleinstraße haben. Davon hängt aber die Frage ab, ob sie, grundsätzlich, die Möglichkeit haben, ihre Familie nachzuholen. Wenn jemand einen subsidiären Schutz genießt, dann hat er erstmal die Sicherheit, dass er ein Jahr lang in Deutschland bleiben darf und entsprechende soziale Unterstützung genießt. Allerdings bedeutet das auch, dass er seine Familie nicht nachholen darf. Für alleinreisende Minderjährige ist das ein wichtiger Punkt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum März 2018. Dieser subsidiäre Schutz kann um ein Jahr verlängert werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin versinkt derzeit aber unter einer Flut von Klagen, mit denen Flüchtlinge erreichen wollen, dass sie einen besseren Schutz als den subsidiären erhalten. Sie wollen als Flüchtlinge anerkannt werden. Ein Flüchtling ist einem anerkannten Asylbewerber gleichgestellt. Jemand, der einen Status als Flüchtling besitzt, hat vor allem zwei Vorteile gegenüber dem subsidiären Schutz. Er kann sicher sein, dass er drei Jahre in Deutschland bleiben darf. Und er hat die Möglichkeit, seine Familie nachzuholen.

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