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Berlin: Was wusste der Wissenschaftssenator?

Bereits im September erfuhr Thomas Flierl von den Ermittlungen gegen seinen Staatssekretärs-Kandidaten Michael Krausz

Von Sabine Beikler

Ermittelt der Staatsanwalt gegen jemanden, muss derjenige davon nicht zwangsläufig unterrichtet werden. So hat der designierte Wissenschaftsstaatssekretär Michael Krausz seinen Angaben zufolge erst vor kurzem erfahren, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Verdachts der Vorteilsnahme ein Ermittlungsverfahren führt. „Ich wurde Mitte September von der Senatsverwaltung davon in Kenntnis gesetzt“, sagt Psychiatrieprofessor Krausz, der das Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung an der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf leitet. Wie berichtet, soll Krausz Zuwendungen im Bereich von 100 000 Euro von Pharmafirmen angenommen haben und im Gegenzug mehr Verordnungen bestimmter Psychopharmaka in Aussicht gestellt haben. Wann und ob Krausz nun sein Berliner Amt antreten wird, steht nach wie vor noch nicht fest.

Die Senatsverwaltung wusste von den Ermittlungen, weil sie Mitte September in der aus Hamburg zugesandten Personalakte ein Schreiben der Staatsanwaltschaft aus dem Jahre 2001 fand. Darin informierte die Staatsanwaltschaft das Klinikum über die Ermittlungen und bat die Geschäftsleitung, Krausz gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Wenn die Senatsverwaltung für Wissenschaft allerdings schon Mitte September darüber Bescheid wusste: Warum reagierte sie erst jetzt, nachdem am vergangenen Freitag die „Hamburger Morgenpost“ über die Ermittlungen berichtet hatte?

Noch am vergangenen Donnerstag beantwortete Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) eine CDU-Anfrage im Parlament, warum Krausz sein Amt nicht wie geplant am 1. Oktober angetreten hatte, mit den Worten „aus persönlichen Gründen“. Die Grünen warfen Flierl danach vor, er habe gegenüber dem Parlament nicht die Wahrheit gesagt. Flierl habe gegen seine Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament verstoßen.

Flierl beruft sich auf das Dienstrecht und auf die Verpflichtung, als Dienstherr die „Persönlichkeitssphäre auch eines Amtsanwärters“ zu schützen. „Der Schutz der Persönlichkeit und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind höher zu bewerten als das Auskunftsbegehren des Parlaments“, sagte Flierl-Sprecher Torsten Wöhlert.

Krausz sieht das auch so: „Ich werde persönlich und nicht fachlich oder politisch attackiert. Für mich ist das eine persönliche Katastrophe.“

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