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Berlin: Wassereinbruch im Eisenbahntunnel: Ein Gespräch mit üblen Folgen

Eigentlich sollte schon längst klar sein, wer für den durch den Wassereinbruch im Eisenbahntunnel am Gleisdreieck am 9. Juli 1997 entstandenen Schaden aufkommen muss - doch jetzt muss das gesamte Beweissicherungsverfahren neu aufgerollt werden.

Eigentlich sollte schon längst klar sein, wer für den durch den Wassereinbruch im Eisenbahntunnel am Gleisdreieck am 9. Juli 1997 entstandenen Schaden aufkommen muss - doch jetzt muss das gesamte Beweissicherungsverfahren neu aufgerollt werden. Das Landgericht Berlin hat den von ihm eingesetzten Gutachter auf Antrag der Bahn AG wegen Befangenheit abgelehnt. Der Gutachter hatte sich im laufenden Verfahren mit einem Vertreter des Baukonzerns Hochtief getroffen, der bei einer Schuldzuweisung tief in die Tasche greifen müsste. Die Bahn beziffert den Schaden mit einer dreistelligen Millionensumme.

Eine unzulässige Kontaktaufnahme von Hochtief war unter anderem auch ein Grund dafür, dass das Oberlandesgericht Brandenburg das Privatisierungsverfahren der Flughafengesellschaft aufhob, für das Hochtief bereits den Zuschlag erhalten hatte. Nach weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Hochtief beim Flughafen jetzt wieder mit an Bord.

Nach dem Wassereinbruch hatten sich die Bahn und die Baufirmen unter Führung von Hochtief einvernehmlich darauf geeinigt, den Experten Rolf Katzenbach von der Universität Darmstadt als Sachverständigen für das so genannte Beweissicherungsverfahren einzusetzen. Er war dann vom Gericht förmlich bestellt worden.

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Im vergangenen Herbst bekam die Bahn dann spitz, dass Katzenbach sich bereits im August 2000 mit einem Hochtief-Mitarbeiter getroffen hatte. Dies sei in solchen Verfahren "nicht unüblich", sagte dazu Hochtief-Sprecher Werner Baier dem Tagesspiegel. Man habe dabei über die "komplexe Technik" des Tunnelbaus gesprochen. Die Bahn dagegen vermutete, dass es auch um das Gutachten ging.

Das von der Bahn angerufene Landgericht sah eine mögliche Befangenheit des Gutachters als gegeben an, wenn ein Grund vorliege, der geeignet sei, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Dabei reiche es schon aus, dass objektive Umstände vorliegen, "die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu erregen", zitierte die "Frankfurter Rundschau" aus der Begründung des Landgerichts.

Es sah die mögliche Befangenheit Katzenbachs bereits dadurch als möglich an, dass die Bahn annehmen konnte, bei dem Treffen mit dem Hochtief-Mitarbieter sei es nicht nur um Informationen, sondern um die konkrete Besprechung des Gutachtens gegangen. Zu diesem Zeitpunkt habe bereits ein Entwurf vorgelegen. Stutzig mache auch, so heißt es weiter, dass Katzenbach in einem Schreiben an die Universität das Gespräch in einen anderen Kontext gestellt habe. Dies müsse bei jedem vernünftigen Menschen den Verdacht entstehen lassen, dass hier versucht werde, etwas zu verbergen.

Katzenbach war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Hochtief werde, so sagte Sprecher Baier, die Gerichtsentscheidung nicht kommentieren, aber respektieren.

Das Leck im Tunnel war entstanden, als die Bauleute eine Öffnung für die Schildvortriebsmaschine, die sich wie ein Maulwurf durch die Erde frisst, in die Tunnelwand brechen wollten. Zum Schutz vor dem Grundwasser in 17 Meter Tiefe hatte eine Spezialfirma vor der Tunnelwand einen fünf Meter dicken Dichtungsblock angebracht, der dann aber doch nicht so dicht war, wie er sein sollte. Zur Sicherheit musste der gesamte Tunnelabschnitt monatelang geflutet bleiben.

Um die Arbeiten fortsetzen zu können, wurde der Boden vor dem fertigen Tunnel vereist und es gab weitere Sicherheitsmaßnahmen, die den Bau verteuerten. Die Durchbrüche für die insgesamt vier Röhren erfolgten dann komplikationslos. Im Mai soll die vierte Röhre bis zum Potsdamer Platz gebohrt sein.

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