zum Hauptinhalt

Berlin: Wasserwerker gewann Prozess um Prämie: 1445 Mark für das Jahr 1996

Mit der Klage auf eine rückwirkende Prämie von 1445 Mark war jetzt ein ehemaliger Wasserwerker vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Das Gericht sprach ihm die Prämie für das Jahr 1996 zu.

Mit der Klage auf eine rückwirkende Prämie von 1445 Mark war jetzt ein ehemaliger Wasserwerker vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Das Gericht sprach ihm die Prämie für das Jahr 1996 zu. Allerdings wollen die Wasserbetriebe in die Berufung gehen. Der Fall rückt noch einmal eine der umstrittensten Entscheidungen der Wasserbetriebe aus den 90er Jahren in den Blickpunkt.

Der Betrieb hatte mehrmals so genannte Erfolgsprämien an seine Mitarbeiter ausgeschüttet, was der Rechnungshof als "verkappte Gehaltserhöhung" kritisierte. Die Rechnungsprüfer erklärten damals, der Bertrieb solle seine Gewinne eher in eine Senkung der Gebühren stecken als in Gratifikationen an seine Beschäftigten. Jahrelang verhandelten daraufhin der Senat, die Wasserwerker und der Rechnungshof über die Frage, wie das Unternehmen weiter verfahren könnte. Dieser Streit ist nach Angaben von Unternehmenssprecher Stephan Natz ausgestanden. Das Unternehmen zahle seit 1998 nach einem strengen Kriterienkatalog nur noch an maximal ein Viertel der Mitarbeiter Prämien aus. Diese liegen zwischen ein paar hundert und höchstens 1500 Mark.

Im Fall vor dem Arbeitsgericht ging es allerdings um eine Rückwirkung. Die Prämienzusage für 1996 war wegen der politischen Auseinandersetzungen um das gesamte Verfahren erst im Spätsommer 1998 wirksam geworden, als der Wirtschaftssenator sein Veto aufgab. Einen Monat vorher aber war der Mann, der jetzt klagte, aus dem Betrieb ausgeschieden. Er fiel daraufhin unter eine Klausel, wonach es keine Gratifikationen für alle Arbeitnehmer geben sollte, die vor dem 31. Oktober 1998 gegangen waren. Das Gericht hat diese Klausel für unwirksam erklärt, wie der Kläger-Anwalt Gustav Rausch mitteilte. Es sei unbillig, dem Kläger seine Prämie noch Jahre später durch eine Stichtagsregelung vorzuenthalten.

pen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false