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WAS TUN, WENN JEMAND VERSCHWINDET?: Lieber eine Anzeige zu viel als eine zu wenig

Wer jemanden als vermisst melden will, muss dafür keineswegs 24 Stunden warten. So hört man es zwar oft im Film, in Wirklichkeit ist es aber anders.

Wer jemanden als vermisst melden will, muss dafür keineswegs 24 Stunden warten. So hört man es zwar oft im Film, in Wirklichkeit ist es aber anders. „Wir nehmen lieber eine Anzeige zu viel als eine zu wenig auf“, sagt die Leiterin der Berliner Vermisstenstelle, Patricia Brämer.

Dass jemand verschwunden ist, kann jeder der Polizei melden, egal ob Angehöriger, Freund oder Kollege, und er kann dies auch zu jeder Uhrzeit – selbst mitten in der Nacht – tun.

Voraussetzung ist nur, dass es ernst zu nehmende Anzeichen gibt, dass etwas nicht stimmt. Wenn etwa die Tochter um Mitternacht immer noch nicht zu Hause ist, obwohl die Freundin bestätigt, dass sie ihre Wohnung am frühen Abend verlassen hat und auch direkt nach Hause fahren wollte. Oder wenn der zuverlässige Arzt eine Woche lang nicht in seiner Praxis erscheint und sein Handy dauerhaft ausgeschaltet ist.

Erste Anlaufstelle ist immer der nächstgelegene Polizeiabschnitt, dort sind die Beamten 24 Stunden am Tag im Einsatz. Man kann aber auch die Notrufnummer 110 wählen, wenn man das Haus gerade nicht so einfach verlassen kann, dann kommt ein Polizist vorbei. In jedem Fall verständigen die Beamten, die die Anzeige aufnehmen, umgehend die zuständige Polizeidirektion. Dort rückt der sogenannte Dauerdienst im Notfall auch mitten in der Nacht aus, gerade wenn es darum geht, dass ein kleines Kind verschwunden ist. Außerdem werden die Daten des Gesuchten automatisch in ein Computersystem eingespeist, zu dem Polizisten in ganz Europa Zugang haben. Hat sich beispielsweise jemand nach Spanien abgesetzt und gerät dort in eine Verkehrskontrolle, wissen die Beamten dort sofort, dass er in Deutschland vermisst wird.

Entscheidend ist, dass man alle wichtigen Angaben beisammen hat, wenn man sich an die Polizei wendet – also Name, Adresse, Mobiltelefonnummer und Geburtsdatum, aber auch besondere Kennzeichen, Vorlieben und auf jeden Fall ein aktuelles Foto. Bei einem Menschen, der als selbstmordgefährdet gilt, sollte man genau nachsehen, ob er einen Abschiedsbrief hinterlassen hat, der möglicherweise Aufschluss darüber gibt, wo er sein könnte. Grundsätzlich gilt: Je genauer die Personenbeschreibung ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesuchte gefunden wird. „Wir klären fast jeden Fall“, sagt Patricia Brämer. rik

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