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Berlin: Weißenseer Disco "Halford" bleibt trotz Gerichtsspruch geöffnet

In Berlins kleinstem Bezirk gibt es Verwirrung um die Hard-Rock-Diskothek "Halford". Die Rocker-Disco in der Berliner Allee 179 hätte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Dezember 1999 eigentlich wegen Lärmbelästigung geschlossen werden müssen.

In Berlins kleinstem Bezirk gibt es Verwirrung um die Hard-Rock-Diskothek "Halford". Die Rocker-Disco in der Berliner Allee 179 hätte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Dezember 1999 eigentlich wegen Lärmbelästigung geschlossen werden müssen. Doch das Wirtschaftsamt Weißensee hielt sich bislang nicht an den Spruch des Gerichts. Es wird weiter gerockt. "Eine Schließung wäre unverhältnismäßig", sagte Werner Schmidt, der Leiter des Wirtschaftsamtes gestern zur Begründung.

Wie berichtet, liegen bei den Bewohnern des Mietshauses Berliner Allee 177 die Nerven blank, seit vor einem Jahr die Hard-Rock-Disco "Halford" im Nachbargebäude eröffnet wurde. Nicht selten sind mitten in der Nacht Ansagen der Disc-Jockeys oder laute Heavy-Metal-Klänge aus den Räumen der ehemaligen Tanzbar "Mazurka" bis in die Schlafzimmer zu hören. Mehrere Mieter haben ihre Miete gemindert. Eine Wohnung gilt als "nicht vermietbar".

Der Vermieter und Hauseigentümer hatte sich beim Wirtschaftsamt gegen die Lärmattacken aus der Disco stark gemacht und war gescheitert. Nach erfolglosem Streit und mehreren Anträgen nahm er sich einen Anwalt, zog vor das Verwaltungsgericht. Im Dezember 1999 entschied ein Richter, der Tanzboden "Halford" sei zu Unrecht genehmigt worden. Messungen des Umweltamtes Weißensee hätten gezeigt, dass die zulässigen Lärmpegel deutlich überschritten werden. Zitat: "Nach den Messwerten ist die im ersten Obergeschoss des Hauses gelegene Wohnung seit Aufnahme des Diskobetriebs praktisch zu Wohnzwecken ungeeignet."

"Wir müssen die Diskothek nicht schließen", sagte Amtsleiter Schmidt gestern. Der Betreiber habe eine Schankgenehmigung und eine Baugenehmigung erhalten. Das Verwaltungsgericht habe entschieden, dass die Schankgenehmigung ohne die nötigen Auflagen zum Lärmschutz ausgesprochen wurde. Doch in der Baugenehmigung sind laut Schmidt "13 Auflagen mit nachbarschützendem Charakter" aufgelistet. Schmidt warf den Mietern zudem eine Blockadehaltung vor. Sie hätten die Mitarbeiter eines Akustiklabors ausgesperrt und damit genaue Messungen in den vermieteten Wohnungen verhindert. Damit fehle der konkrete Beweis für den Lärm.

Werner Schmidt hat beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Spruch des Verwaltungsgerichts eingelegt. Ehe dort eine Entscheidung fällt, können Monate vergehen.

brun

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