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Berlin: Welche Rechte haben Patienten? Medizinrechtler Alexander Ehlers im Interview

Herr Ehlers, welche Rechte hat ein Patient, der zur Behandlung ins Krankenhaus muss? Vor allem, dass er standardgemäß aufgeklärt und behandelt wird.

Herr Ehlers, welche Rechte hat ein Patient, der zur Behandlung ins Krankenhaus muss?

Vor allem, dass er standardgemäß aufgeklärt und behandelt wird. Seit 1894 gilt die Behandlung durch einen Arzt juristisch als Körperverletzung. Nur mit Zustimmung des Patienten oder der Patientin darf der Arzt eine Therapie beginnen, ohne sich strafbar zu machen. Ein Patient kann eine Behandlung aber jederzeit abbrechen – auch dann, wenn sie der Arzt für nötig hält. Das geht bis hin zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Damit ein Patient einer Behandlung zustimmen kann, muss er verstanden haben, welche Chancen und Risiken sie birgt. Was muss ein Arzt tun, um seiner Aufklärungspflicht zu genügen?

Er muss etwa verschiedene Therapien darlegen, deren Möglichkeiten und Risiken darlegen und deren Verlauf und Nebenwirkungen darlegen. Wobei es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob das Risiko beispielsweise einer Operation statistisch hoch ist oder niedrig. Ein Beispiel: Bei einem komplizierten Handbruch erwägt ein Arzt, den Bruch zu operieren und zu nageln oder einfach zu gipsen. Er müsste dem Patienten darlegen, dass es sein kann, dass der Bruch unter dem Gips nicht zusammenwächst. Und dass eine Operation das Risiko birgt, dass hinterher die Bewegungsfähigkeit der Hand eingeschränkt ist. Zur Aufklärung gehört auch, dass ein Patient über Hygienebedingungen oder eventuelle Umbaumaßnahmen im Krankenhaus informiert wird, die in die Zeit seiner Behandlung dort fallen.

Sie sprachen von standardgemäßer Behandlung. Was bedeutet das?

Die Behandlung muss dem Standard der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie Erfahrung entsprechen. Früher sprach man vom Stand der Wissenschaft und Technik.

Dieser Standard ändert sich ständig.

Alle zwei bis vier Jahre. Entscheidend ist, was zu einem Zeitpunkt X als Konsens der Wissensgesellschaft, der Mediziner in diesem Fall, gilt. Aus diesem Grund gibt es die Fortbildungspflicht für Ärzte. Zudem muss ein Arzt auch die wirtschaftliche Seite beachten, denn es gilt auch das Wirtschaftlichkeitsgebot. Laut Wirtschaftlichkeitsgebot müssen ärztliche Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Diese durch den Paragrafen zwölf des Sozialgesetzbuches gezogene Grenze gilt für alle Kassenleistungen, für die Behandlungs- und die Verordnungsweise. Ziel des Grundsatzes ist es, mit den gegebenen Mitteln den gleichen Erfolg zu erreichen oder mit einem geringeren Aufwand den größtmöglichen Erfolg zu bekommen.

Aber letztlich entscheidet doch der Arzt, welche Therapie er für geeignet hält?

Er trägt dafür auch die Verantwortung. Eine wesentliche Einschränkung gibt es aber: Denn die Kassen müssen nur solche Therapien zahlen, die dem Standard der Wissenschaften entsprechen.

Wichtige Informationen anzubieten, ist das eine. Muss der Arzt sicherstellen, dass der Patient die Information auch verstanden hat?

Ja. Nur wer versteht, kann entscheiden. Das heißt, dass sich ein Arzt so ausdrücken muss, dass auch ein Laie versteht, wovon der Arzt spricht. Und wenn der Patient zum Beispiel kaum Deutsch versteht, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Die Aufklärung muss nicht zwingend durch den behandelnden Arzt erfolgen, das könnten auch ein Kollege oder eine Kollegin auf der Station übernehmen. Am Ende ist juristisch nur entscheidend, ob der Patient zum Zeitpunkt der Zustimmung wusste, was die Therapie für ihn bedeutet.

Nicht jeder Eingriff ist gleich schwerwiegend. Hat das Auswirkungen auf die Aufklärungspflicht?

Grundsätzlich gilt: Je schwerwiegender der Eingriff, desto mehr Zeit muss zwischen der Aufklärung und dem Beginn der Therapie liegen. Von Notfällen und Sonderlagen abgesehen, ist grundsätzlich spätestens am Vortag des Eingriffs aufzuklären. Selbst vollständige Aufklärung reicht nicht, wenn der Patient nicht genug Gelegenheit hat, alles in Ruhe zu überdenken. Aufklärung auf dem Operationstisch oder nach Gabe einer Beruhigungsspritze zählen nicht. Hier wäre das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht gewahrt.

Der Patient hat ein Recht, seine Krankenakte einzusehen. Was bedeutet das?

Der Arzt hat die Pflicht, die wichtigsten Daten einer Behandlung zu dokumentieren: vorgenommene Untersuchungen, die dazu verwendeten Geräte, Diagnosen, verordnete Medikamente, Entwicklung der Krankheit. Auch der Verlauf von Operationen muss genau festgehalten werden. Die Behandlungsunterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, die meisten Krankenhäuser archivieren sie wesentlich länger.

Alexander Ehlers, 50, ist Rechtsanwalt und Arzt. Er lehrt Medizinrecht, unter anderem an der Universität Lüneburg. Seit 2004 ist er Honorarprofessor für Medizinrecht und Health Care Systems an der European Business School, Oestrich-Winkel. Das Interview führte Marc Neller.

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