zum Hauptinhalt

Berlin: Wem gehört der Hackesche Markt?

Erbengemeinschaft klagt gegen das Land Berlin

Dicht besetzte Kaffeehaustische, neugierige Touristen, hektisches Shopping-Gewusel – so kennt der Berliner den S-Bahnhofsvorplatz am Hackeschen Markt. Aber wie lange noch? Könnte ein heute erwartetes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts das Antlitz des Platzes nachhaltig wandeln? Bereits seit 1992 klagt nämlich eine Erbengemeinschaft gegen das Land Berlin auf die Rückübereignung eines 536 Quadratmeter großen Grundstücks, dessen rechteckige Grundfläche mitten auf dem Platz liegt und östlich mit der Spandauer Straße abschließt.

Die Vorgeschichte ist reichlich verworren. Bis zum Zweiten Weltkrieg war der heute offene Platz dicht bebaut. Auf dem strittigen Grundstück stand ein Wohnhaus, das seit 1931 der Berlinerin Elise Moosbach gehörte und im Krieg völlig zerstört wurde. Frau Moosbach siedelte nach dem Krieg nach West-Berlin um, ihr Grundstück wurde 1953 von der DDR entschädigungslos in Volkseigentum überführt. Erst 1963 wurde der gesamte Bahnhofsvorplatz von Trümmern befreit, zur Grünfläche umgewandelt und 1972 modernisiert.

Nach der Wende besinnen sich Elise Moosbachs Erben des enteigneten Grundstücks und strengen 1992 eine Restitutionsklage an, die nach einem Gutachten des Bezirksamts Mitte zunächst abgewiesen wird: Das Grundstück sei seit 1964 durchgehend als Grünanlage genutzt worden, es bestehe öffentliches Interesse an der Erhaltung dieses Zustands.

Etwa zur gleichen Zeit beginnt sich ein niederländischer Investor für den Platz zu interessieren – auf dem Grundstück soll eine Einkaufspassage entstehen. Das Land Berlin zeigt sich aufgeschlossen und erteilt 1994 eine Genehmigung zur Teilbebauung. Obwohl das Investitionsvorhaben später scheitert, schöpfen die Moosbach-Erben neue Hoffnung für ihre Klage: Vertreten durch das Anwaltsbüro Herrmann & Knobbe ziehen sie vor das Berliner Verwaltungsgericht, wo ihr Anliegen seit 2000 verhandelt wird.

In der gestrigen Abschlussanhörung setzte Anwalt Karsten Knobbe vor allem auf das gescheiterte Investitionsvorhaben: Die Erteilung einer Baugenehmigung durch das Land Berlin habe die Widmung des Grundstücks zur Grünanlage hinfällig gemacht, der Ausschlussgrund „öffentliche Nutzung“ sei somit in Frage gestellt und die Begründung zur Niederschlagung der Klage gegenstandslos. Zudem sei strittig, ob das Grundstück tatsächlich durchgehend öffentlich genutzt wurde: Besonders in den neunziger Jahren sei der Platz durch die rege Bautätigkeit rund um den Hackeschen Markt kaum begehbar gewesen.

Das Land Berlin dagegen hält die Klage nach wie vor für ungerechtfertigt: Die zeitweise Erteilung einer Baugenehmigung habe nichts an der Nutzung des Platzes geändert. Nach den Abschlussplädoyers wird der Streitwert auf 35 Euro pro Quadratmeter festgelegt – mehr ist mangels Baugenehmigung nicht drin.

Was die Erbengemeinschaft letztlich bezweckt, bleibt angesichts des geringen Streitwerts unklar. Anwalt Knobbe versichert auf Anfrage immerhin, es sei nicht geplant, das Grundstück, falls es denn restituiert wird, zu umzäunen oder anderweitig der Öffentlichkeit zu entziehen. Nachdenken müsse man aber über eventuelle Pachtzahlungen durch das Land Berlin, so Knobbe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false