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Berlin: Weniger Arbeiten, mehr Flexibilität

Die lang erwartete Grundschulverordnung enthält überraschende Neuerungen

Kaum ein Schuljahr begann mit so vielen „Unbekannten“ wie dieses: Etliche Reformen sind noch nicht im Detail geregelt, weil an den entsprechenden Verordnungen weiterhin gefeilt wird. Die Entwürfe liegen unter Verschluss. Die derzeitige Ungewissheit betrifft alle Schularten.

Immerhin für die Grundschulen lichtet sich jetzt das Dunkel. Ein aktueller Entwurf der händeringend erwarteten „Grundschulverordnung“ kursiert bereits – zum Ärger der Bildungsverwaltung. Er enthält überraschende Veränderungen, die alle Bereiche des Unterrichts betreffen. Sofern die Verordnung in den Gremien Mehrheiten findet, soll sie im Herbst beschlossen werden.

So ist geplant, die Zahl der Klassenarbeiten in den Hauptfächern drastisch zu reduzieren. In Deutsch etwa sind nur noch vier Klassenarbeiten pro Jahr Pflicht. Bislang mussten sechs bis acht Diktate und dazu noch zwei bis drei Aufsätze geschrieben werden. In den Nebenfächern war den Lehrern bislang freigestellt, Tests schreiben zu lassen. Jetzt heißt es, dass ab der fünften Klasse in allen Fächern außer Sport „schriftliche Kurzkontrollen“ Pflicht sind.

Neu ist auch, dass die umstrittene „äußere Differenzierung“ , also die Aufteilung der Fünft- und Sechstklässler je nach Leistung in verschiedene Lerngruppen, nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Im Entwurf ist daraus eine „Kann-Regelung“ geworden.

Wichtig für die Eltern ist, dass es bei den Einschulungsbereichen bleibt. Sie können sich ihre Schule also weiterhin nicht selbst aussuchen. Allerdings wird den Bezirken freigestellt, für mehrere Grundschulen gemeinsame Einschulungsbereiche festzulegen. Das erhöht die Flexibilität. Wenn Familien im Einschulungsbereich einer Ganztagsschule wohnen, sie aber diese Zusatzbetreuung nicht wünschen, können sie an eine benachbarte Schule ausweichen.

Ausdrücklich erwähnt wird die Mitarbeit der Eltern . Sie können die Lehrer unterstützen, indem sie sich während des Unterrichts sogar um einzelne Lerngruppen kümmern oder bei Projekten mitmachen.

Trotz der ohnehin schon vorgezogenen Schulpflicht um ein halbes Jahr bleibt es dabei, dass Eltern ihr Kind noch früher als vorgeschrieben einschulen können. Es wird aber nur aufgenommen, wenn es genügend Plätze an der Schule gibt. Bei knappen Kapazitäten haben hochbegabte Kinder Vorrang.

Berlin bleibt dabei, dass die Erstklässler erst eine Woche später als die anderen Schüler mit dem Unterricht beginnen. In den meisten anderen Bundesländern fangen sie früher an.

Der geplante vorschulische SprachPflichtkurs für Migrantenkinder soll „wohnortnah“ stattfinden, wenn möglich an der zuständigen Grundschule. Befreien lassen kann man sich von dem Kurs nur, wenn man ein anderes „Förderkonzept“ nachweisen kann.

In der Schulanfangsphase , die ab 2005 beginnt und die ersten zwei Klassen umfasst, soll in Lerntagebüchern der Fortschritt der Kinder festgehalten werden. Besonders leistungsfähige Kinder können nach einem Jahr in die dritte Klasse aufrücken, schwache Lerner bleiben ein drittes Jahr in der Schulanfangsphase.

Geschichte und Geografie müssen künftig in zeitlichen Blöcken („epochal“) unterrichtet werden. Freiwillig ist dies auch in Musik und Kunst möglich.

Den Schulen wird freigestellt, den Unterricht jahrgangs- und klassenübergreifend zu organisieren. Bislang war dies nur auf Antrag möglich. Etliche Schulen haben damit seit Jahren gute Erfahrungen gemacht.

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