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Berlin: Weniger Kampfhund-Bisse

Die Zahl der Angriffe von Kampfhunden auf Menschen ist stark gesunken. Wurden im Jahr 1999 noch 330 Menschen von Kampfhunden gebissen, so waren es nach Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung 2001 nur 84.

Die Zahl der Angriffe von Kampfhunden auf Menschen ist stark gesunken. Wurden im Jahr 1999 noch 330 Menschen von Kampfhunden gebissen, so waren es nach Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung 2001 nur 84. Dies sei eine Folge der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Hundeverordnung. Vor diesem Hintergrund teilte Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) mit, dass in Berlin kein eigenes Gesetz zur Hundehaltung nötig sei. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von gestern Abend, das die Bedeutung von Hundeverordnungen abschwächt, könnte diese Position aber ins Wanken bringen.

Mithilfe des zunächst geplanten Gesetzes hatte es sich das Land offenhalten wollen, die Verordnung zu verschärfen. Der Berliner Hundeverordnung zufolge dürfen zwölf Rassen nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem gilt eine Kennzeichnungspflicht und ein Zuchtverbot für fünf als besonders gefährlich eingestufte Rassen. Verstöße werden mit Bußen von bis zu 5000 Euro bestraft. Dass es doch kein Hunde-Gesetz geben solle, erklärte die Sprecherin der Senatorin, Roswitha Steinbrenner, mit den politischen Verhältnissen: „Das Gesetz war ein Vorhaben des alten CDU/SPD-Senats. Bei den Fraktionen war das Thema heftig umstritten, und die Verordnung hat sich bewährt.". Der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung ist, dass ein Gesetz vom Parlament beschlossen werden muss, eine Verordnung dagegen vomSenator erlassen werden kann. Gegen die Verordnung hatten 35 Berliner Hundehalter vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Beschwerden eingelegt. Sie beriefen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Juli 2001 entschied das Gericht, dass die Verordnung nicht zu beanstanden und somit gültig ist.

In anderen Bundesländern beschritten Kläger andere Wege. So kam es gestern vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Verhandlung über die Hundeverordnung des Landes Niedersachsen, die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg teilweise außer Kraft gesetzt worden war. Die Lüneburger Richter entschieden, dass bestimmte, laut Verordnung verbotene Hunderassen gezüchtet werden dürfen, wenn im Einzelfall deren Unbedenklichkeit nachgewiesen wird. Die Richter hatten unter anderem zu klären, ob allein die Rasse eines Hundes pauschal als Kriterium für seine Gefährlichkeit gelten kann und ob die geregelten Beschränkungen verhältnismäßig sind. Gestern nun wurde die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt: nur ein Gesetz und nicht eine Verordnung könne die Hundehaltung regeln. Welche Folgen dies nun für die aktuelle politische Diskussion in Berlin hat, war gestern Nacht nicht zu klären. fk/ks

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