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Berlin: Wenn Schüler über Schüler richten

Justizsenatorin prüft, ob Jugendliche künftig bei Straftaten von Altersgenossen Recht sprechen sollen

Der Vorschlag der FDP, so genannte Schülergerichte einzuführen, stößt auf Sympathie in den anderen Parteien und auch bei Justizsenatorin Karin Schubert (SPD). „Ich halte die Einrichtung von Schülergerichten für eine sehr gute Idee“, sagte Schubert gestern. „Auch wir in Berlin prüfen die Einrichtung solcher Gerichte.“ Straffällige Jugendliche hätten im Gespräch mit Personen gleichen Alters auf besondere Weise die Chance, das Unrecht ihrer Tat nachhaltig einzusehen. Allerdings dürften die Schülergerichte „nur bei geringer Tatschwere und Schuld sowie bei einfacher Sach- und klarer Beweislage“ eingesetzt werden.

Auch die Grünen können sich mit der Idee anfreunden. „Wir sollten das zumindest im Modellversuch ausprobieren“, sagte Özcan Mutlu, der jugendpolitische Sprecher der Partei. Beide Schülergruppen, sowohl die Täter als auch die, die zu Gericht sitzen, würden davon profitieren. Die Täter, indem sie nicht gleich vor einem richtigen Gericht verurteilt würden und eine Chance bekämen, die anderen, weil sie durch ihre Arbeit erfahren, dass sie ernst genommen werden.

Die Liberalen wünschen sich Gremien, bestehend aus drei Schülern, die mit Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren sprechen, die kleinere Straftaten begangen haben. Im Gespräch soll vereinbart werden, was der Delinquent tun soll, um die Tat wieder gutzumachen. Die Verfahren sollen im Auftrag der Staatsanwaltschaft stattfinden. „Das kommt natürlich nur bei kleineren und mittleren Delikten in Frage“, sagte Mieke Senftleben, die jugendpolitische Sprecherin der FDP – etwa bei Diebstählen, Sachbeschädigung oder leichter Körperverletzung. Die Schüler, die quasi zu Gericht sitzen, sollten gute Noten haben und von Hauptschule bis Gymnasium unterschiedliche Schultypen besuchen. Auch sollen sie zunächst eine eingehende Schulung erhalten, um ihre Befugnisse und die Art der Sanktionen kennen zu lernen. Hinter dem Vorstoß der FDP steckt die Idee, dass Jugendlichen oft wichtig ist, was Gleichaltrige denken und sie sich von ihnen eher von der Wiederholung einer Tat abbringen lassen als von gestandenen Richtern.

Dass der Plan aufgeht, zeigen Erfahrungen, die die Bayern gesammelt haben. Seit fünf Jahren arbeiten Schülergerichte in Aschaffenburg. Die Idee kommt aus den USA, wo es schon lange „Teen Courts“ gibt. „Unsere Erfahrung ist sehr positiv“, sagt Walther Schmidt, Staatsanwalt in Aschaffenburg. Rund 400 Verfahren seien auf diese Art bisher abgewickelt worden. Zunächst ermittelt die Polizei im Gespräch mit dem Täter und auch mit dem Opfer, ob ein Schülergericht in Frage komme. Ob der Fall tatsächlich dort landet, entscheidet dann der Staatsanwalt. Im ersten halben Jahr habe sich gezeigt, dass von den 60 Jugendlichen, die vor einem Schülergericht landeten, nur fünf Prozent rückfällig wurden, während zwölf Prozent von 60 Jugendlichen erneut straffällig wurden, die zur gleichen Zeit den normalen juristischen Weg gegangen sind. Ob sich dieses erfreuliche Ergebnis auch für einen längeren Zeitraum bestätigt, erforscht gerade die Universität München.

Ermutigt durch die Erfahrungen in Aschaffenburg hat das bayerische Justizministerium auch in Ansbach, Ingolstadt und Memmingen Schülergerichte installiert. Dort will man nun auch schwerere Delikte wie Körperverletzung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandeln lassen. In Wiesbaden ist man gerade dabei, das erste Schülergericht einzuführen.

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