zum Hauptinhalt

Berlin: WIE FREIE TRÄGER ZUR AUSBILDUNG VERHELFEN

Das Angebot von freien Trägern ist breit gefächert. Man unterscheidet zwischen der Verbundausbildung, der überbetrieblichen Ausbildung und Lehrstellen bei freien Trägern, die nach dem Kinder und Jugendhilfe-Gesetz gefördert werden.

Das Angebot von freien Trägern ist breit gefächert. Man unterscheidet zwischen der Verbundausbildung, der überbetrieblichen Ausbildung und Lehrstellen bei freien Trägern, die nach dem Kinder und Jugendhilfe-Gesetz gefördert werden.

In der Verbundausbildung teilen sich Betriebe, die sonst keine zusätzlichen Ausbildungsplätze anbieten könnten, mit einem freien Träger die Ausbildung. Die Unternehmen suchen sich die Lehrlinge selbst aus. Die Maßnahme wird von Bund und Land gemeinsam finanziert und von der Senatsarbeitsverwaltung kontrolliert. Momentan gibt es rund 9500 Verbund-Plätze, bis Ende des Jahres sollen es bis zu 11000 werden. „Das kann aber nur ein Notnagel sein. Die betriebliche Ausbildung ist grundsätzlich vorzuziehen“, betont Christoph Lang, Sprecher der Senatsverwaltung. Deshalb würden die Plätze erst nach Beginn des Lehrjahres bereit gestellt.

Für die überbetriebliche Ausbildung sind die Arbeitsämter zuständig, die freie Träger mit der Ausbildung beauftragen. In diesem Jahr gibt es 1720 überbetriebliche Plätze für benachteiligte Jugendliche, die in der freien Wirtschaft keine Stelle finden.

Der dritte Maßnahmentyp macht einige 100 Lehrstellen aus und wird von den Jugendämtern finanziert. Hierbei handelt es sich um quasi unvermittelbare Jugendliche: Drogenabhängige oder straffällig gewordene Teenager. Diese werden während der Ausbildung intensiv sozialpädagogisch betreut. vv

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false