zum Hauptinhalt

Berlin: Wir brauchen einen Erziehungsrichter

Der Kinderschutz sollte stärker in die Verantwortung der Justiz gelegt werden Von Erardo Rautenberg

Die Berichte in den Medien über Kindesvernachlässigungen reißen nicht ab. Dies muss nicht bedeuten, dass die Fälle zugenommen haben, sondern kann auch ein Beleg für die zweifellos gestiegene Sensibilität der Öffentlichkeit für diese Problematik sein.

Darauf hat die Politik bereits mit vermehrten Hilfsangeboten für überforderte Eltern reagiert, womit man sich auf der Grundlage des geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bewegt, das am 3. Oktober 1990 in den neuen und am 1. Januar 1991 in den alten Bundesländern eingeführt worden ist. Damit war ein Paradigmenwechsel verbunden, denn während das alte Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) auf staatliche Kontrollen und Eingriffe setzte, stehen nun soziale Dienstleistungen und Hilfsangebote im Vordergrund.

Damit ist umgesetzt, was im Grundgesetz mit dem besonderen Schutz der Familie in Artikel 6 zum Ausdruck gebracht worden ist. Diese Regelung war die Reaktion auf den Indoktrinierungszugriff des Staates auf Kinder und Jugendliche während der NS-Zeit, der aber auch in der DDR unternommen wurde.

Nun aber stellen wir fest, dass die Gefahr eines ideologischen Eingriffs des Staates in die Familie zurzeit mehr theoretischer Natur ist und überforderte, aber völlig uneinsichtige Eltern das praktische Problem ausmachen.

Da sich derartige „Problemeltern“ nicht helfen lassen wollen, nützt es auch wenig, einfach die Zahl der Hilfsangebote zu erhöhen. Damit fallen gerade die durch die immer feiner gesponnenen Netze, die vor allem erreicht werden sollen, womit sich die Schwäche unseres gut gemeinten Jugendhilferechts offenbart.

Verdienstvoll ist es, dass die Landesregierung Brandenburg am 26. Januar die Einführung eines „Frühwarnsystems“ zur Verhinderung von Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern angekündigt hat, und der Berliner Senat dem am vergangenen Dienstag mit der Verabschiedung des „Netzwerkes Kinderschutz“ gefolgt ist. Die „sanfte Kontrolle“ durch Hausbesuche des Jugendamtes bei Säuglingen wäre sicher schon ein Fortschritt, doch wird ein solcher bei den „Problemeltern“ vielfach schon an der Haustür enden. Zu Recht hat die brandenburgische Sozialministerin Ziegler daher eine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung bei Kindern eingefordert, die jedoch eine Änderung des Sozialgesetzbuches durch den Bundesgesetzgeber erfordern würde.

Dass es zur Einführung dieses höchst wirksamen Kontrollmittels nicht längst gekommen ist, haben wir Bedenkenträgern zu verdanken, die darin einen Eingriff in das durch die Verfassung garantierte Elternrecht erblicken. Zu dieser Sichtweise hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wesentlich beigetragen, die auch die Hürden dafür hoch gelegt hat, verantwortungslosen Eltern ihre Kinder zu entziehen.

Daher halte ich den Anfang des vorigen Jahres vom Präsidenten des Landtags Brandenburgs unterbreiteten Vorschlag, dem sich der Verein der deutschen Kinder- und Jugendärzte im März 2006 angeschlossen hat, das Grundrecht des Kindes auf körperliche- und seelische Unversehrtheit ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, durchaus für zielführend.

Gleichwohl werden Eingriffe des Staates in das Elternrecht immer problematisch sein und im Einzelfall einer richterlichen Entscheidung bedürfen. Daher sollte man sich auch Gedanken machen, wie derartige Gerichtsentscheidungen zügiger und sachgerechter herbeigeführt werden könnten. Dies führt mich zu dem Vorschlag, die vom Jugendgerichtsgesetz erwünschte (§ 34) Personalunion von Jugend(straf)richter und Familienrichter gesetzlich zwingend festzulegen, so dass die Funktion eines „Erziehungsrichters“ geschaffen würde, der die Gesamtverantwortlichkeit für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu übernehmen hätte (und daher auch entsprechend gut besoldet werden sollte).

Diesem künftigen „Erziehungsrichter“ sollte eine „Gerichtshilfe“ in Form eines „Sozialen Dienstes der Justiz“ zugeordnet werden, die für ihn Erkenntnisse über gefährdete Kinder und Jugendliche sammelt und aufbereitet, um ihm sachgerechte Entscheidungen überhaupt erst zu ermöglichen. Dies würde natürlich die Kompetenzen der Jugendämter – die den Kommunen zugeordnet sind und nicht einmal der ministeriellen Fachaufsicht unterliegen – erheblich beschränken. Dass ein derartiger Eingriff in bestehende Strukturen kurzfristig kaum Aussicht auf Verwirklichung hat, ist mir durchaus bewusst.

Aber ich bin davon überzeugt, dass es bedeutend kürzere Wege geben muss, um verantwortungslosen Eltern ihre Kinder zu entziehen. Denn sie missachten nicht nur die Menschenwürde ihrer Kinder, sondern produzieren auch Kriminelle. Das ist keine Hypothese, sondern eine Binsenweisheit, die durch die Population unserer Strafvollzugsanstalten belegt wird, in der der Anteil von Menschen überwiegt, die in ihrer Kindheit oder Jugend vernachlässigt worden sind – wobei die Gewalt- und Sexualtäter unter ihnen als junge Menschen vielfach selbst Opfer derartiger Straftaten waren.

Erardo Rautenberg ist Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false