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Wohnungsbaugesellschaft: Anleger getäuscht? Gewobag heute vor Gericht

Anleger von Grundstücksfonds der Gemeinnützigen Wohnungsbau-Aktiengesellschaft in Tegel-Süd fühlen sich von dem Unternehmen getäuscht und fordern Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe. Heute entscheidet das Landgericht.

Was wurde von der Gewobag möglicherweise vertuscht, um Wohnungen auf vermeintlich giftigem Boden zu verkaufen, wieweit war in den neunziger Jahren die damalige Senatsumweltverwaltung involviert? Heute wird das Landgericht verkünden, ob die Gemeinnützige Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Millionen zurückzahlen muss. Das städtische Unternehmen sieht sich mit Schadenersatzforderungen von 43 Millionen Euro konfrontiert. Anleger von Grundstücksfonds des Unternehmens in Tegel-Süd fühlen sich getäuscht, weil ihre Häuser an der Sterkrader Straße angeblich auf verseuchtem Boden stehen, was ihnen die Gewobag beim Wohnungskauf verschwiegen habe. Die Häuser stehen auf dem früheren Gaswerk-Areal am Tegeler Hafen.

Seitens der Anleger wird vermutet, dass die Gewobag bei der Privatisierung von Wohnungen einen Umweltskandal mit Hilfe der Senatsverwaltung für Umweltschutz habe vertuschen wollen. Die Gewobag habe darauf gedrängt, auf eine ausführliche Bodenuntersuchung zu verzichten, dagegen weniger bedenkliche Messergebnisse auf das gesamte Gelände des alten Gaswerks zu übertragen. Die Behörde habe den giftigen Boden mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) 2003 verharmlost, im letzten Jahr sei aber doch eine größere Bodensanierung angeordnet worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte vor einem Monat dem Tagesspiegel gegenüber betont, es hätten sich nicht alle Anfangsvermutungen auf Altlasten bestätigt, es gebe keine Gesundheitsgefährdung, das alles aber sei „keine schöne Geschichte“. Die Kläger legten Gutachten vor, die Werte über den zulässigen Grenzen ergaben. Die Grünen im Abgeordnetenhaus meinten auch, Wohnungen seien „ unter Verheimlichung der Altlastenschäden“ verkauft worden.

Die Gewobag weist die Anschuldigungen zurück

Es geht um zwei Grundstücksfonds, in einem Fall – für den heute der Verkündungstermin anberaumt ist, erstritten nach Angaben des Anwalts bereits zwölf von 32 Anlegern die Rückabwicklung ihrer Kaufverträge. Der Streitwert ist in diesem Fall auf sieben Millionen Euro angesetzt. In einem weiteren Fall, der am 8. Mai entschieden werden soll, wollen die Kläger mit einem unabhängigen Bodengutachten ihre Ansprüche auf Schadenersatz untermauern, das vom Land beauftragte Gutachten überzeugte sie nicht.

Die Gewobag bezeichnete die Anschuldigen als „in wesentlichen Punkten unwahr“. Zu Einzelheiten könne sie aber nicht Stellung nehmen, weil dies einen Eingriff in schwebende Gerichtsverfahren darstellen würde. Mit dem Hinweis auf den heutigen Gerichtstermin wollte sich auch die Senatsbehörde am Donnerstag nicht äußern.

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