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Berlin: Wolfgang Schnur wegen Konkursverschleppung verurteilt

Der frühere Rechtsanwalt Wolfgang Schnur ist am Dienstag wegen Konkursverschleppung zu 3000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der 55-Jährige hatte als Geschäftsführer der Handelsfirma "Ausstellungs- , Handels- und Beherbergungsgesellschaft" einen Konkursantrag gestellt, als das Unternehmen bereits überschuldet war.

Der frühere Rechtsanwalt Wolfgang Schnur ist am Dienstag wegen Konkursverschleppung zu 3000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der 55-Jährige hatte als Geschäftsführer der Handelsfirma "Ausstellungs- , Handels- und Beherbergungsgesellschaft" einen Konkursantrag gestellt, als das Unternehmen bereits überschuldet war. Das Amtsgericht Tiergarten setzte damit die in einem Strafbefehl ausgesprochene Geldstrafe von 120 000 Mark ganz entscheidend herab. Die neue Strafe entspreche dem Sozialhilfeniveau, sagte der Richter.

Schnur war im Oktober 1989 ins Licht der Öffentlichkeit getreten, als er den "Demokratischen Aufbruch" mitbegründete. 1990 wurde er als Stasi-Spitzel enttarnt und später deshalb auch aus der Anwaltskammer ausgeschlossen. Vergangenen April verbrachte Schnur über einen Tag in Polizeigewahrsam. Der Jurist soll versucht haben, in einer Bank gefälschte Wertpapiere im Nennwert von 26 Millionen Mark umzutauschen. Schnur hatte den Vorwurf des versuchten Millionenbetruges zurückgewiesen.

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