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WORAUF ELTERN ACHTEN SOLLTEN: Zur Not geht’s zur Kitaplatzbörse

RECHTSLAGEAb 1. August 2013 haben nicht nur die über dreijährigen Kinder, sondern auch die 66 000 ein- bis zweijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

RECHTSLAGE

Ab 1. August 2013 haben nicht nur die über dreijährigen Kinder, sondern auch die 66 000 ein- bis zweijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Eltern beantragen beim Jugendamt einen Gutschein, mit dem sie einen Platz suchen können. Neun Monate bis spätestens zwei Monate vorher muss man sich um einen Kitagutschein bemühen. Wer einen Platz ab dem 1. August möchte, sollte sich also beeilen. Wenn Eltern nicht berufstätig sind oder keine anderen besonderen „Bedarfsgründe“ vorliegen, besteht ein Anspruch auf eine Halbtagsförderung.



FREIE PLÄTZE

Wenn Eltern nicht selbst fündig werden, können sie es bei der Kitaplatzbörse des Dachverbands der Kinder- und Schülerläden (www.daks-berlin.de/marktplatz/platzboerse) versuchen oder sich an die Jugendämter wenden. Sie müssen sich aber nicht mit allem abspeisen lassen: Der Platz muss „geeignet“ sein. Dazu gehört, dass er „erreichbar“ ist. Dies ist dann der Fall, „wenn bei Familien mit nur einem Kind die Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar ist oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz liegt“, erläutert die Jugendverwaltung. sve/svo

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