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Berlin: www.zeigen-sie-mal-ihren-ausweis.de

Die Polizei besucht jetzt regelmäßig Internet-Cafés. Bei den meisten stellt sie Verstöße gegen den Jugendschutz fest

Zahlreiche InternetCafés in Berlin sind nach Erkenntnissen der Polizei offenbar verkappte Spielhöllen – und damit illegal. Über 160 Internet-Cafés gibt es in Berlin, mehr als 100 davon hatten bereits Besuch von der Polizei. In allen Fällen wurden Verstöße gegen den Jugendschutz festgestellt, in einigen Fällen auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

„Was wir in den Internetcafés vorfanden, war auch für uns ein neues Phänomen.“ Für Kriminaloberrätin Gitta Huwe vom Landeskriminalamt ist es noch immer erstaunlich, wie Kinder und Jugendliche oftmals über Stunden mit stierem, konzentriertem Blick im Halbdunkel auf die Bildschirme starren und einen virtuellen Gegner nach dem anderen abschießen können. „Der Jüngste, den wir bisher antrafen, war sechs Jahre alt.“

Seit Frühjahr dieses Jahres überprüft sie mit ihren Mitarbeitern, ob die Bezeichnung Internet-Café nicht bloß das Deckmäntelchen für eine Spielhalle ist. Und nicht selten hat sie Recht: „Wenn ein Internetcafé den Namen ’Zocker’s Inn’ trägt, dann bietet es sich an, es zu überprüfen“, sagt die resolute Kriminalbeamtin. Ursprünglich waren Internet-Cafés dafür gedacht, dass surft und chattet, wer keinen eigenen Computer zu Hause hat, wer von unterwegs seine E-Mails abrufen oder einen elektronischen Gruß aus weiter Ferne schnell und kostengünstig – vielleicht sogar mit einem selbst gefertigten Urlaubsfoto – nach Hause schicken wollte.

Nur noch wenige Internet-Cafés dienen tatsächlich diesen Zwecken. Gitta Huwes Ziel ist es nicht, mit ihren Kontrollen „einen ganzen Gewerbezweig zu diskreditieren“, aber es gibt viele Internet-Treffpunkte, die eigentlich nicht-lizensierte Spielhöllen sind.

Dabei spielt es keine Rolle, ob an den Spielgeräten finanzielle Gewinne möglich sind. Die deutsche Gesetzeslage ist da ziemlich eindeutig. „Bildschirmunterhaltungsgeräte“ – dazu zählen auch Computer – mit Spielen ohne Gewinnmöglichkeit unterliegen dem Jugendschutzgesetz und dürfen in der Öffentlichkeit erst ab 16 benutzt werden. Und das war der erste Ansatzpunkt, mit dem der Gewerbeaußendienst und mit ihm Gitta Huwe eine Handhabe hatten. Bei den ersten Kontrollen wurden Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren angetroffen; die Hinweisschilder, die die Inhaber anbringen sollten, fehlten.

So mancher Schüler verbrachte die Unterrichtszeit mit einem Ballerspiel vorm Computer statt in der Schule. In der Umgebung einiger Internet-Cafés wurde mit Rauschgift gedealt, besorgte Eltern wandten sich an die Polizei. So wurde Gitta Huwe vor vielen Monaten erstmals auf das Phänomen Interne-Café aufmerksam. Zwischen einem und vier Euro kostet die Stunde am Computer; ein Jugendlicher, den die Polizei bei einer ihrer Razzien antraf, hatte bereits 300 Euro verbraten: „Eine Summe, die den Rahmen des Taschengelds deutlich sprengt“, sagte Gitta Huwe. Woher der Junge das Geld hatte, blieb allerdings ungeklärt. Einige Betreiber derartiger Etablissements versuchen sich abzusichern und lassen sich von ihren jungen Besuchern Bescheingungen der Eltern vorlegen. Darin erklären diese sich damit einverstanden, dass ihre Kinder am Computer spielen dürfen. „Hilft nichts“, sagte Gitta Huwe. „Auch eine solche Einverständniserklärung hebt das Jugendschutzgesetz nicht auf.“ Abgesehen davon, dass keiner nachzuprüfen vermag, wie die Unterschrift tatsächlich auf das Papier gekommen ist.

Lasterhöhlen sind aber auch diejenigen Cafés nicht, die ins Visier der Polizei gerieten: „Wir haben keine Kriminalitätsschwerpunkte festgestellt. In Einzelfällen waren es BTM-Vergehen“, sagte Gitta Huwe. weso

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