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Star wider Willen.

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Youtube-Star wider Willen: "Techno-Viking" darf nicht mehr gezeigt werden

Der als Techno-Wikinger im Internet bekannt gewordene Mann verklagte den Videokünstler, der für seinen ungewollten Ruhm verantwortlich ist. Jetzt gaben die Richter dem Tänzer Recht - was für den Künstler den finanziellen Ruin bedeuten könnte.

Sein Youtube-Clip wurde millionenfach geklickt, doch nach dem Hype folgt nun die Ernüchterung. Videokünstler Matthias Fritsch darf seinen bekanntesten Film nicht mehr zeigen. Zu sehen ist darin ein muskelbepackter Hüne, der auf der Fuckparade vor 13 Jahren mit wilden Bewegungen durch Mitte tanzte. Die Netzgemeinde taufte den Mann „Techno Viking“ und huldigte ihm mit Comics und Videobearbeitungen. Dem Wikinger passte der plötzliche Ruhm nicht. Wie berichtet, verklagte er den Macher des Clips vorm Berliner Landgericht.

Die Richter gaben dem Tänzer, dessen Identität bis heute unbekannt ist, nun Recht. Matthias Fritsch darf das Video in seiner Originalform nicht mehr zeigen, auch keine Standaufnahmen oder Sequenzen. In der Begründung heißt es: „Mangels besonderer kunstgerechter Bildbearbeitung tritt der Persönlichkeitsrechtsschutz in den Vordergrund.“ Sollte Fritsch den Clip oder Auszüge daraus weiterhin im Netz lancieren, droht ihm eine Strafe von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Zudem muss er die Einnahmen aus Werbung und Merchandising an den Wikinger weiterleiten, knapp 11 000 Euro. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten.

Für Matthias Fritsch, der Prozesskostenbeihilfe beantragt hat und nach eigenen Angaben auf Hartz-IV-Niveau lebt, bedeutet das den finanziellen Ruin. Der 37-Jährige bezweifelt, dass der „gerichtlich überprüfbare Kunstbegriff auf dem aktuellen Stand des Zeitgeistes“ sei. Und der Ärger geht weiter. Denn der Anwalt des Techno-Wikingers, Alexander Paschke, hat Berufung vorm Kammergericht eingelegt. „Weil das Urteil noch Fehler enthält und diese korrigiert werden müssen“, sagt Paschke. Die genaue Begründung dafür muss er bis Ende des Monats einreichen.

Eine Entscheidung in zweiter Instanz kann gut anderthalb Jahre dauern. Die Zeit will Matthias Fritsch nicht ungenutzt lassen. Auf der Plattform indiegogo.com hat er eine Kampagne gestartet, um Geld für einen Dokumentarfilm zu sammeln. Knapp 4000 Euro sind bisher zusammengekommen, noch bis Sonnabend kann man für das Projekt spenden. Fritsch will Anwälte, Kunst- und Internetexperten sowie User interviewen. „Es geht mir darum, eine wichtige Diskussion voranzutreiben.“ Persönlichkeitsrechte will er nicht in Abrede stellen. Dennoch stelle sich ihm die Frage, „in welcher Form Gerichte über virale Phänomene im Internet urteilen können“. Denn täglich teilten User Fotos und Videos mit Freunden. Wie sei mit diesem Verhalten umzugehen? Fritsch findet, das sei eine aktuelle Debatte, „sowohl im schutzrechtlichen als auch im Unterhaltungskontext“.

Die Popularität des Techno-Wikingers ist unterdessen ungebrochen. Im Netz finden sich dutzende Links und Bearbeitungen des Clips. Mit denen hat Fritsch allerdings nichts zu tun.

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