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Berlin: Zahlt die Versicherung für Aussage zum Brandstifter?

Noch trägt Harald S. einen schwarzen Kammgarnanzug.

Noch trägt Harald S. einen schwarzen Kammgarnanzug. Wenn es jedoch nach dem Willen der Berliner Staatsanwaltschaft geht, muss der Geschäftsmann seine Designerkleidung möglicherweise schon bald gegen einen Gefängnis-Blaumann tauschen. Denn die Anklagevertretung legt dem 38-jährigen zur Last, in der Nacht zum 9. März 1997 die Räume seiner Büromöbelfirma "The Box" in der Charlottenburger Franklinstraße in Brand gesetzt zu haben. Bei dem Feuer war auch die im gleichen Gebäude untergebrachte Firma "Jumbo Betten" in Flammen aufgegangen.

Zwei Tage später hatte Harald S. bei der Nordstern Versicherung in Köln 1,6 Millionen Mark Entschädigung geltend gemacht. Mit angeklagt sind zwei Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien, die ihm bei der Brandstiftung geholfen haben sollen. Harald S. streitet die ihm vorgeworfene Brandstiftung ab. "Alles falsch. Die Vorwürfe können nur von Neidern kommen", beteuert er seit dem Prozessbeginn vor der 12. Großen Strafkammer Ende April. Er habe weder Grund noch Zeit gehabt, Feuer zu legen, weil er sich während des Brandes auf Mallorca aufgehalten habe.

Aber auch das macht ihn in den Augen der Staatsanwaltschaft verdächtig, weil sich Harald S. vor dem Urlaub nicht von seinen Mitarbeitern verabschiedet habe. Zudem habe er kurz vor dem Brand weder die Miete noch die Gehälter seiner Angestellten bezahlen können und kurz vor dem Konkurs gestanden. In den Augen der Staatsanwaltschaft hat sich S. auch dadurch verdächtig gemacht, dass er acht Tage vor dem Brand eine zusätzliche Feuerversicherung abgeschlossen hatte.

Im Wesentlichen stützt sich die Anklage jedoch auf die Aussage des Exil-Jugoslawen Predrag I., eines ehemaligen Freundes des Mitangeklagten Vladimir K. Am Dienstag behauptete der eigens aus einem Düsseldorfer Gefängnis zum Prozess nach Berlin gebrachte Zeuge, dass K. ihm im Januar 1999 die Brandstiftung gestanden habe. Drahtzieher sei Harald S. gewesen. Während Vladimir K. die Benzinkanister in die Geschäftsräume geschleppt habe, soll der mitangeklagte Sebastian R. Schmiere gestanden haben. Als der Vorsitzende Richter wissen wollte, was Predrag I. zu dieser Aussage veranlasse, behauptete der Mann, dass er einst in Jugoslawien als Bodyguard "höchste Politiker" geschützt und in dieser Eigenschaft auch einen Korruptionsfall aufgedeckt habe.

"Soll das eine Erklärung dafür sein, dass Sie K. verraten haben?" wollte der Richter wissen. Seine offensichtliche Skepsis gegenüber dem Zeugen führte schließlich zum Eingeständnis des 33-jährigen, dass er versucht habe, von der Aussage gegen Harald S. finanziell zu profitieren. Sein Rechtsanwalt soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Versicherung getroffen haben. Der Richter bat Predrag I. daraufhin, seinen Anwalt von der Schweigepflicht im Hinblick auf eventuelle Geschäfte zu entbinden. Nun wird auch der Anwalt des Zeugen aussagen müssen.

Peter Murakami

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