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Berlin: Zehntklässler haben Recht auf Nachprüfung

Berlin muss auch für den Übergang von der 10. in die 11.

Berlin muss auch für den Übergang von der 10. in die 11. Klasse eine Nachprüfungsmöglichkeit anbieten. Das Verwaltungsgericht gab am Montag den Anträgen zweier Zehntklässler auf vorläufigen Rechtsschutz statt, die nicht versetzt worden waren. Nach Auffassung der Richter wäre die Schule verpflichtet gewesen, den Gymnasiasten kurzfristig eine Leistungsüberprüfung anzubieten und sie bei deren Bestehen zu versetzen, da ihnen dies zuvor schriftlich zugesichert worden war (Az.: VG 3 A 439.06 und VG 3 A 440.06). Diese Zusicherung seitens der Schule widersprach jedoch der Auffassung der Schulbehörde. Die Behörde teilte gestern mit, sie werde auf eine Beschwerde verzichten und nicht nur den falsch informierten Schülern, sondern aus Gründen der Gleichbehandlung auch rund 50 weiteren Zehntklässlern die Nachprüfung gewähren. Diese Regelung gelte aber nur dieses Jahr. ddp/sve

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