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Berlin: Zu krank fürs Amt, gesund genug für eigene Firma

Ein Beamter soll sich seine Pension erschlichen haben. Jedes Jahr gehen mehr Landesbedienstete schon mit 40 in den Ruhestand

Oberamtsanwalt Winfried K. ist einer von durchschnittlich 91 Landesbeamten, die in Berlin jährlich frühestpensioniert werden. „Frühestpensionäre“ nennt der Rechnungshof die Landesbediensteten, die noch nicht 40 Jahre alt, aber schon dienstunfähig sind. Krankheitsbedingt schied K. Ende Oktober 2001 aus und bezog seine Pension – 1650 Euro sollen es sein. Eineinhalb Jahre war er krankgeschrieben. Angeblich hatte er Depressionen. Die Krankheit hat den Angeklagten aber nicht davon abgehalten, vor und nach seiner Pensionierung als vollzeitbeschäftigter Geschäftsführer einer Hausverwaltung zu arbeiten. Deswegen steht er nun wegen Betruges vor Gericht.

Dass K. noch während des laufenden Verfahrens seine staatliche Pension bekommt, dürfte den Landesrechnungshof ärgern, der sich schon mehrfach kritisch über den Trend zur Früh- und Frühestpensionierung geäußert hat. Doch in diesem Fall kann man nichts dagegen machen: Justizsprecherin Juliane Baer-Henney erinnert daran, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und für Winfried K. die Unschuldsvermutung gilt. So lange hat Winfried K. ein Anrecht auf die Pension.

Das kann sich an diesem Donnerstag schon ändern: Das Amtsgericht Tiergarten spricht womöglich heute ein Urteil über den Oberamtsanwalt. Vorgeworfen wird ihm Betrug. K. soll als Selbstständiger auch Beiträge zur Sozialversicherung nicht gezahlt haben, die er für Angestellte hätte leisten müssen. In der Anklage war überdies davon die Rede, dass er eine Zwangsvollstreckung verschleppt haben soll. Alles in allem könnte K. sogar zu einer Haftstrafe von maximal fünf Jahren verurteilt werden.

Das allein wäre ein Grund, ihm die Pension künftig zu streichen. Haftstrafen von einem Jahr führen bei aktiven Beamten zum Verlust der Versorgungsbezüge, sagt Innenverwaltungssprecher Martin Steltner. So geht es auch pensionierten Beamten, wenn sie zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden sind. Laut Justizsprecherin Baer-Henney kann ein Disziplinarverfahren denselben Effekt haben, auch wenn keine so hohe Gefängnisstrafe verhängt worden ist. Auf K. kommt ein solches Verfahren zu, sobald das Strafverfahren beendet ist.

Früh- und Frühestpensionäre kosten das Land jährlich Millionen Euro. Der Rechnungshof nennt im aktuellen Bericht Kosten von 5,5 Millionen Euro für die 364 Beamten, die zwischen 2000 und 2003 als Frühestpensionäre ausgeschieden sind. Ärgerlich fanden die Rechnungsprüfer, dass der Anteil der unter 40-jährigen Pensionsbezieher an den Versorgungsempfängern in den vergangenen Jahren auf 14 Prozent gestiegen ist.

Auffällig viele gingen aufgrund psychiatrischer Erkrankungen. Für K.’s Anwältin Gilda Schönberg taugt der Fall ihres Mandanten aber nur theoretisch für die Problematik der Frühpensionierung. Sie will heute vor Gericht beweisen, dass K. „tatsächlich krank“ war und ist. Und auch die Höhe seiner Pensionsbezüge sei nur theoretisch interessant – tatsächlich lebe K. „an der Pfändungsgrenze“.

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