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Berlin: Zu Tode gequält, weil er arm war

Gericht verhängt wegen „unglaublich feiger und hinterhältiger Tat“ Haftstrafen gegen fünf junge Männer

Nicht das Flehen des Nachbarn, nicht seine Schreie und auch nicht sein blutüberströmtes Gesicht konnten die fünf jungen Männer bremsen. Sie schlugen und traten auf Erwin B. ein. Sie quälten den 53-jährigen Sozialhilfeempfänger zu Tode. „Die Angeklagten haben sich als Herren über Leben und Tod aufgeführt“, sagte Richterin Gabriele Eschenhagen. „Der Mann musste sterben, weil er arm war.“ Gegen die fünf 16- bis 22-jährigen Freunde ergingen gestern Haftstrafen zwischen 3 und 13 Jahren. Während die Anklage von Mord ausgegangen war, bewertete das Landgericht die Tat als einen Raub mit Todesfolge.

Erwin B. wohnte, wie berichtet, allein in einer Ein-Zimmer-Wohnung im Theodor-Loos-Weg in Rudow. Ein Mann, der freundlich vor sich hinlebte. Er kannte die Jugendlichen. Einer von ihnen, der 19-jährige Pawel, war sein Nachbar. Pawel sitzt seit einem Ski-Unfall im Rollstuhl. Erwin B. hielt ihn für einen echten Kumpel. Hin und wieder zechten sie gemeinsam. Und wenn der Sozialhilfeempfänger Geld hatte, spendierte er auch Lebensmittel. Kurz vor dem Überfall am 25. Oktober letzten Jahres hatte er Pawel etwas von einem Laptop erzählt. Das wurde ihm zum Verhängnis.

„Man wollte Erwin B. betrunken machen und ihm dann den Laptop stehlen“, hieß es im Urteil. Deshalb klingelte Pawel am frühen Nachmittag bei seinem Nachbarn. Er und seine Freunde sagten, dass sie mit ihm feiern wollten. Als B. jedoch merkte, dass sich alle verdächtig umsahen in seiner Wohnung, wurde ihm die Sache unheimlich. Er wollte wieder allein sein. Da schlug einer der Gäste zu. Es war wie ein Signal. Vier der Angeklagten, darunter der Rollstuhlfahrer, schlugen und traten nun auf den Nachbarn ein.

Der erste Gewaltausbruch richtete sich auf das Gesicht ihres Opfers. Erwin B. sollte die PIN-Nummer für das Abheben am Geldautomat preisgeben. Doch für sein Konto gab es diese schon lange nicht mehr. Er habe nur noch eine Informationskarte besessen, hieß es im Urteil. In seiner Verzweiflung nannte er vier Zahlen. Als der 16-jährige Mateusz ohne Geld zurückkam, gab es kein Halten mehr. In ihrer Wut hämmerten die jungen Männer mit Fäusten auf B. ein, schlugen ihn mit einem Tischbein, sprangen auf ihm herum wie auf einem Trampolin. Auch der schmächtige Pawel ließ sich aus dem Rollstuhl gleiten, um seinen Nachbarn zu traktieren.

Trotz des massiven Angriffs befand das Gericht: „Die Täter wollten ihr Opfer nicht töten.“ Auch als sie Erwin B. schließlich fesselten und Mateusz, der Jüngste, den bereits schwer gezeichneten Mann mit einem Messer regelrecht folterte, habe kein Tötungsvorsatz vorgelegen. Warum der Schüler immer wieder zustach, sei unklar geblieben, so das Gericht.

Die fünf Angeklagten stammen aus Polen. Bis auf den ältesten sind alle in Berlin gemeldet. Keiner von ihnen hat einen Beruf gelernt, keiner ging arbeiten, fast alle sind vorbestraft. Sie lebten in den Tag hinein und tranken viel Alkohol. Als sie die verwüstete Wohnung verließen, lebte Erwin B. noch etwa eine Stunde. Keiner hatte Mitleid, keiner holte Hilfe.

Das Gericht ging davon aus, dass Alkohol und eine „erhebliche Gruppendynamik“ eine Rolle bei den Misshandlungen spielte. Die mit 13 Jahren höchste Strafe erging gegen Damian, den Ältesten. Pawel wurde zu sieben Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Der 20-jährige Kamil, der nach den ersten Schlägen gegangen war, kam mit drei Jahren Haft davon.

Vier der Angeklagten nahmen das relativ milde Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft will dagegen prüfen, ob sie Revision einlegt.

Kerstin Gehrke

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