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Berlin: Zum Wohle

Die Winzer in der Hauptstadt haben jetzt allen Grund, dem Senat als kleines Dankeschön einen würzigen „Kreuz Neroberger“ oder eine „Wilmersdorfer Rheingauperle“ zukommen zu lassen. Denn die Landesregierung hat gestern die Verordnung zur Durchführung der Weinüberwachungsverordnung nach EU-Recht erlassen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Winzer in der Hauptstadt haben jetzt allen Grund, dem Senat als kleines Dankeschön einen würzigen „Kreuz Neroberger“ oder eine „Wilmersdorfer Rheingauperle“ zukommen zu lassen. Denn die Landesregierung hat gestern die Verordnung zur Durchführung der Weinüberwachungsverordnung nach EU-Recht erlassen. So wird die Führung der Wein- und Analysenbücher und die korrekte Ausfertigung der Begleitpapiere für den Export auf eine neue, verlässliche Grundlage gestellt.

Für eine Stadt mit 1500 Rebstöcken, deren Menschen nicht einmal davor halt machten, auf den Nachkriegs-Trümmerbergen ein fruchtiges „Teufelströpfchen“ zu keltern, ist das ein großer Schritt voran. Vielleicht ein bedeutenderer Fortschritt als das Seilbahngesetz, das in der Voralpen-Metropole Berlin 2003 erlassen wurde. Größere Sessellift- oder Gondelkatastrophen hat es seitdem weder auf dem Teufelsberg noch in den sturmgepeitschten Müggelbergen gegeben. Rot-Rot hat verstanden: Ein halbes Jahr vor den Abgeordnetenhauswahlen muss man Zeichen setzen. Eine Harmonisierung des Weinrechts mit Brandenburg (Klausberg – Park Sanssouci!), die unmittelbar bevorsteht, könnte auch der Länderfusion einen neuen Schub geben. Na denn, Prost.

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