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Berlin: Zuschüsse zu niedrig? Privatschulen ziehen vor Gericht

Die Finanzverwaltung rechnete Personalkosten herunter. Weitere Kürzungen setzen die Freien Träger jetzt unter Druck

Die Privatschulen wollen jetzt vor Gericht um eine bessere Finanzierung kämpfen. Erstmals haben sich alle großen Träger zusammengetan, um spätestens im Januar Klage einzureichen. Erreicht werden soll eine Neuberechnung der Personalkostenzuschüsse für die Jahre 2000 bis 2002. Laut Privatschulen schuldet ihnen das Land Berlin rund zehn Millionen Euro.

Diese Summe hat der Senat bislang „gespart“, indem er nicht die realen Personalkosten erstattete, sondern wegen der Haushaltsmisere zum Mittel der „strukturellen Unterfinanzierung“ griff. Dies bedeutet, dass die errechneten Personalkosten nicht voll ausfinanziert wurden. Somit erhielten die Privatschulen nicht den ihnen zustehenden Zuschuss von 97 Prozent der Personalkosten, sondern nur rund 92 Prozent, so der Sprecher der Waldorfschulen, Detlef Hardorp.

Lange Zeit hatten sich die Privatschulen darüber gewundert, dass ihre Gehaltszuschüsse niedriger als erwartet ausfielen. Erklären konnten sie es sich zunächst nicht. Bis ihnen eine Protokollnotiz der Senatsfinanzverwaltung in die Hände fiel. Dort stand schwarz auf weiß, dass „die Durchschnittssätze nach wie vor nicht in voller Höhe ausfinanziert“ sind.

„Das hat die Finanzverwaltung so entschieden. Wir werden abwarten, was bei der Klage herauskommt“, kommentierte gestern der Sprecher der Finanzverwaltung, Claus Guggenberger. Den Vorwurf der Privatschulen, dass es sich um einen „Trick“ handelt, weist er weit von sich. Auch die Senatsbildungsverwaltung hält sich bedeckt. Als die FDP-Schulpolitikerin Mieke Senftleben jetzt mittels einer Kleinen Anfrage Aufklärung in Sachen „strukturelle Unterfinanzierung“ forderte, bekam sie von Senator Klaus Böger (SPD) nur eine sehr knappe Antwort. Auf das Problem der Unterfinanzierung ging er gar nicht ein.

Die Privatschulen sind unter Druck, denn ab 2003 drohen ihnen jährliche Zuschusskürzungen in Höhe von zwei Prozent. Dies ist ein Bestandteil des Haushaltssanierungsgesetzes. Mittelfristig wird damit gerechnet, dass die Schulen ihre Elternbeiträge erhöhen müssen, was dazu führen würde, dass die Schulen nicht mehr für jedermann erschwinglich wären. Dies aber würde dem Grundgesetz widersprechen. In Artikel 7 ist festgelegt, dass der Privatschulbesuch nicht an den „Besitzverhältnissen der Eltern“ scheitern darf. Entsprechend hatte das Bundesverfassungsgericht 1987 entschieden, dass die Schulen einen Anspruch auf staatliche Hilfen haben.

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