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Berlin: Zwischen Herz und Vernunft

Härtefallentscheidungen dürfen den Rechtsstaat nicht auf den Kopf stellen Von Ehrhart Körting

Die Arbeit der Ausländerbehörde wird seit Jahren von Menschenrechtsorganisationen und Presse kritisch begleitet. Warum gibt es Ausweisungen und Abschiebungen? Die Antwort ist einfach: Weil wir uns Gesetze gegeben haben, nach denen nur solche Flüchtlinge Aufnahme finden, die verfolgt werden, Bürgerkriegsflüchtlinge sind oder denen aus anderen Gründen die Rückkehr in ihre Heimat nicht zuzumuten ist.

Die Gründe, aus denen diese Menschen zu uns kommen, sind vielschichtig. Es gibt nur wenige, die wirklich wegen politischer oder sonstiger Verfolgung zu uns kommen. Über 90 Prozent kommen aus anderen, vielfach ökonomischen Gründen und nicht selten auch, damit ihr Leben über Transferleistungen vom deutschen Staat finanziert wird. Sie beantragen Asyl, die Verfahren ziehen sich über Jahre hin und werden oftmals bewusst hingezogen, bis dann irgendwann rechtskräftig festgestellt wird: Sie müssen zurück.

Damit sind die Möglichkeiten des Rechtsschutzes noch nicht erschöpft. Es folgen nämlich neue Verfahren, Anträge auf Duldung, Asylfolgeverfahren, Anträge auf Aufenthaltserlaubnis wegen der Schulbildung der Kinder, wegen schwerer Erlebnisse in der Heimat, wegen Erkrankungen. Irgendwann sind auch diese Verfahren abgeschlossen, in vielen Fällen bleibt es bei der Rückreiseverpflichtung. Jetzt bleibt nur die Hoffnung auf eine Härtefallentscheidung. Die aber kann nicht den Rechtsstaat auf den Kopf stellen. Sie kann nicht alle Entscheidungen nach dem Aufenthaltsrecht konterkarieren. Bei Härtefällen geht es um besonders gelagerte Einzelfälle, bei denen ausnahmsweise vom Recht abgewichen werden kann. Das beurteilt eine Kommission, die aber nicht über das Bleiberecht entscheidet. Sie kann ein Ersuchen an die oberste Landesbehörde, die Senatsverwaltung für Inneres, stellen. Meine Mitarbeiter und ich können dann ein Aufenthaltsrecht zubilligen. Die Entscheidung liegt „im öffentlichen Interesse“ und erfolgt unter Berücksichtigung des selbstständigen Unterhalts des Betroffenen.

Aber ich muss fragen: Liegt es im öffentlichen Interesse, entgegen dem Recht jemand hier zu behalten, der uns jahrelang mit falschen Papieren getäuscht und damit seinen Aufenthalt (und Sozialleistungen) erschlichen hat? Liegt es im öffentlichen Interesse, entgegen dem Recht jemand hier zu behalten, der durch Straftaten schwerer Art oder wiederholte Straftaten seine Nichtintegration nachgewiesen hat? Liegt es im öffentlichen Interesse, entgegen dem Recht eine Familie hier zu behalten, wenn ein oder zwei der Kinder schon wegen Raubes vor dem Richter standen?

Beim vorauszusetzenden selbstständigen Lebensunterhalt gibt es ebenfalls keine eindeutigen Antworten. Sind schlecht bezahlte Arbeitsplatzzusagen für Putzjobs wirklich ein Dauernachweis für ein selbst bezahltes Leben oder läuft es am Ende doch auf Transferleistungen durch den Staat hinaus? Ist Schulbesuch der Kinder allein ein Zeichen für Integration, wenn ein Teil der Kinder Zeugnisse mit Noten vorweist, nach denen eine berufliche Perspektive nach der Schule unwahrscheinlich ist und man schon heute befürchten muss, dass die Kinder später von Transferleistungen leben werden? Ist die Bundesrepublik für erkrankte Ältere, die hier ihren Lebensabend mit besserer medizinischer Versorgung als in der Heimat verbringen wollen, der Hafen, um von Transferleistungen zu leben?

Viele dieser Fragen verneine ich. Die Menschenrechtsorganisationen und die Presse greifen diese Fälle auf und zeihen uns der Härte. Ich verstehe die Menschenrechtsorganisationen. Sie sind im Grunde für eine Öffnung der Grenzen. Das Herz könnte einem sagen: Jeder, der gekommen ist, hat irgendwo sein persönliches Lebensschicksal und sollte deshalb bleiben dürfen. Dem Herz ist auch der Lebensunterhalt egal. Der (anonyme) Staat kann zahlen. Unser Aufenthaltsrecht ist aber anders beschlossen, und es spiegelt den Willen der Bürgerinnen und Bürger wider. Die Vernunft sagt uns, dass wir schon aussuchen wollen, wem wir ein Bleiberecht geben. Die Vernunft sagt uns auch, dass wir nicht alle Lebensschicksale finanzieren können und wollen. So ist jede Härtefallentscheidung ein schwieriger Spagat zwischen Herz und Vernunft, zwischen Humanität und ihrer Begrenzung durch die Vernunft, insbesondere der ehrlichen Frage nach dem Leistbaren. Auch diese Ehrlichkeit gegenüber Betroffenen ist übrigens Humanität.

Der Autor ist Innensenator von Berlin

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